Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes,

mein Name ist Jörg Walter, ich bin seit 1987 Einwohner eines Ortsteiles von Potsdam, der dazu beiträgt, überwiegend den ländlichen Raum des Stadtgebietes zu prägen. Ich habe 2 Kinder, 2 Schwiegerkinder und 5 Enkelkinder. Diese wunderbare Tatsache motiviert mich, heute hier gemeinsam mit Ihnen meinen Feierabend nach einem, zumindest bei mir, turbulenten Arbeitstag zu verbringen. Ich möchte sie gern ermutigen, dem Beschlussvorschlag zum B-Plan 161 an die SVV in der aktuell vorliegenden Form NICHT zuzustimmen.

Ich hoffe, dass Sie unser kleines Anschreiben im Vorfeld per HausPost erhalten haben und wir sie auf einen Aspekt des Thema‘s KlimaNotstand in Potsdam einstimmen konnten. Als Mitglied einer AnwohnerInitiative, DER Bürgerinitiative Fahrland und des Ortsbeirates von Fahrland muss ich an dieser Stelle feststellen, dass es uns zwar gelungen ist, die Bebauung einer Grünfläche im Schnellverfahren eines städtebaulichen Vertrages in ein ordnungsgemäßes Bauplanungsverfahren umzuwandeln, aber inhaltlich sind aus seinerzeit 34 geplanten Einfamilienhäusern mit 68 Autoparkplätzen, nunmehr 33 Einfamilienhäuser mit 70 Parkplätzen geworden. Wir sprechen hier von einer überschaubar großen Grünfläche von 1,5ha oder 15.696m², die am Ende, laut Begründung im Umweltbericht vom 11.Juni 2020 mit 7.473,5m² versiegelt sein wird. Mit weiteren Zahlen möchte nicht aufwarten, sondern nur kurz aus der „allgemein verständlichen Zusammenfassung“ im Kapitel C.3.3 des Umweltberichtes zitieren:

„Im Rahmen der Umweltprüfung wurde festgestellt, dass dessen Durchführung voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Fläche und Boden, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und Klima / Luft / Lufthygiene nach sich ziehen wird. Maßnahmen zur Vermeidung werden hierbei bereits berücksichtigt.“ Selbstverständlich wurden alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung und Minderung von Umweltauswirkungen festgesetzt. Das Entsiegelungs-ÖkoPlusKonto des Inverstors aus dem Bebauungsplan 32 „ehemalige Kasernen Eiche“ wurde mit 1000m² angezapft und eine Ackerfläche von 5.766m² in Schmergow soll in eine Grünfläche umgewandelt werden.

Auch der mühsam ausgehandelte Kompromiss des 5m breiten Grünstreifens an den jeweiligen Grundstücksgrenzen zur aktuellen Bestandsbebauung, der zwar nicht mit Feigenbäumen bepflanzt, aber immerhin als Feigenblatt dienen soll, hilft dem Grundproblem der massiven Boden-Versiegelung nicht wirklich weiter. Hierdurch wird kein einziger Quadratmeter Grünfläche weniger versiegelt. Soll das die Antwort der Bauverwaltung auf den von Ihnen, den Stadtverordneten in Potsdam ausgerufenen Klimanotstand sein?

Wollen Sie dem zustimmen? Oder gibt es vielleicht doch noch eine Chance auf ein Innehalten, ein Nachdenken, ein Nachsteuern gerade und besonders an diesem, vergleichsweise kleinen Bauvorhaben.

Wann ist der Zeitpunkt erreicht, wo wir über eine „Ethik des Genug“ im Sinne unserer Verantwortung den nächsten Generationen gegenüber konkret werden können? Wir finden, es ist noch nicht zu spät, Ihren eigenen Beschluss vom 14. August 2019 „die Prüfung der Klimaauswirkungen künftig bei allen Beschlüssen zu berücksichtigen“ ernst zu nehmen und auf die aktuelle Beschluss-Vorlage anzuwenden.

Es sind nicht mehr so sehr viele Entscheidungen, die wir zum Thema Klimawandel in Potsdam noch selbst in der Hand haben. Möglicherweise werden dann 33 Potsdamer, noch nicht näher bekannte, Familien, darunter eventuell eine Apothekerfamilie, enttäuscht sein, demnächst kein kleines Häuschen im ländlichen Raum beziehen zu dürfen. Andererseits kann ich Ihnen versichern, dass deutlich mehr als 33 Fahrländer Familien, die bereits im alten Fahrländer Ortkern wohnen, aufatmen werden, wenn der Plan noch einmal überarbeitet wird.

Ihre Stimme zählt. Danke für die Aufmerksamkeit.


Redebeitrag Bauausschuss 22.09.2020, Jörg Walter

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) entschieden (gemäß Anlagen 2A, 2B, 3A und 3B).
  2. Dem geänderten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) wird zugestimmt (siehe Anlage 6).
  3. Der Bebauungsplan Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.