WIE WEITER MIT FAHRLAND? Bericht von einem bemerkenswerten Abend

Unsere Einladung zu einer Ideenwerkstatt am 29. Februar 2024 für Fahrland wurde erfreulich gut angenommen.
Über 40 interessierte Fahrländerinnen und Fahrländer versammelten sich im Gemeinderaum der Mirijam-Gemeinde in Fahrland.
Nach einer Begrüßung durch unseren Ortsvorsteher Stefan Matz und einer kurzen Anmoderation durch unseren Gemeindepfarrer Christoph Dielmann versammelten sich drei Gruppen an drei unterschiedlichen Thementischen:

  • Verkehr und Mobilität
  • Dienstleistungen und Gewerbe
  • Soziales

Wir kamen sofort rege ins Gespräch, haben uns nur ganz kurz mit Vergangenem beschäftigt und sehr bald in den unterschiedlichen Themenbereichen versucht, herauszufinden, was unserem Ort zukünftig guttun könnte.
Die Ergebnisse werden in einem separaten Protokoll vorgestellt.

Drei grundsätzliche Fragestellungen wurden uns sehr schnell bewusst,

  • Wo können wir selbst mitwirken, um Ideen für die Zukunft umzusetzen?
  • Wie kann man erkennen, ab welcher Situation Hilfe von außen („oben“-SVV, LHP; private Investoren) erforderlich wird?
  • Wie kann der ländliche Raum, dem wir uns in Fahrland zugehörig fühlen, noch mehr in den Fokus genommen werden?

Ein großer Dank geht an alle Beteiligten, die mitgeholfen haben, dass der Abend so erfolgreich stattfinden konnte, insbesondere an die Mirjam-Gemeinde, die uns unkompliziert und sehr unterstützend ihren Gemeinderaum nebst Grundversorgung zur Verfügung stellte.
Aber auch an alle Fahrländerinnen und Fahrländer, die tatkräftig mitgedacht und am Ende sogar noch einen kleinen Spendenbeitrag in die Kollektenbox der Gemeinde getan hatten.

So etwas machen wir gerne und bestimmt mal wieder.                                                                                 😉
Natürlich freuen wir uns auch auf neue Aktive, die uns in der BI und vielleicht zukünftig im Ortsbeirat unterstützen wollen – schreibt uns gern an bei Interesse.

Jörg Walter für die BI Fahrland

Unsere Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplans „Am Königsweg“, Teilbereich Gartenstraße/Am Upstall

Im Moment geht es Knall auf Fall: Schon wieder liegt ein Babuungsplan für Fahrland aus, schon der 3. in kurzer Zeit. Aber wir haben uns die Zeit genommen und auch diesen kritisch geprüft und unsere Anmerkungen an die Stadt gesendet. Diese könnt ihr hier nachlesen. Alle Informationen der Stadt zum Bebauungplan findet ihr noch bis 06. August hier online – bis zu dem Datum kann auch Jede*r noch per Mail oder Post Stellungnahmen senden. Natürlich können auch Elemente von uns verwandt werden, wenn ihr unsere Meinung teilt.

Hier unsere Stellungnahme, die sich auf die 3. Kita, den Bau des altersgerechten Wohnens, die Aufwertung des Spielplatzes und die neue Zufahrt bezieht:

Wir begrüßen grundsätzlich die im Ortsbeirat bereits angekündigte und nun ausliegende Änderung des Bebauungsplanes, mit dem  „Ziel der Planung […], die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte und von Wohnraum für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen sowie zur Sicherung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Spielplatz‘ zu schaffen“ (S. 26 der Begründung). Um dies bestmöglich erreichen zu können, bitten wir jedoch im Interesse des Ortes um Beachtung der folgenden Punkte:

1. Bau der Kindertagesstätte

Der Bau einer Kindertagesstätte an diesem Ort ist bereits seit vielen Jahren möglich, bisher jedoch leider nicht umgesetzt worden. Dies hat in den vergangenen Jahren bereits zu erheblichen Spannungen im Ortsteil geführt, da es zeitweise deutlich zu wenig Plätze gab. Wir haben Sorge, dass die Änderung des Bebauungsplanes auch jetzt nicht zum Bau der auf einer Teilfläche weiterhin vorgesehenen Kindertagesstätte führt. Daher fordern wir eine Zwangsverknüpfung der Wohnanlage für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen mit dem Bau der Kita im Bebauungsplan sowie im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages. Über eine zeitliche Kopplung darf es nur möglich sein die Wohnanlage zu errichten, wenn zeitgleich auch die Kindertagesstätte errichtet (und in Betrieb genommen) wird. Dies ist zur langfristigen Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Kinderbetreuungsplätze vor Ort nötig.

Die Verkleinerung der Fläche für die Kindertagesstätte mit geplanten 120 Plätzen auf 2.418m² erachten wir als zu klein. Auch wenn die Größe rein rechtlich ausreichend sein kann, erfüllt dies nicht die Anforderungen an eine Kindertagesstätte im ländlichen Raum. Hier sind die Ansprüche an gesundes Aufwachsen im Grünen mit ausreichend Platz auch für naturnahe Pädagogik höher und die Platzverhältnisse weitläufiger. Daher ist es nicht nötig mit Mindestmaßen zu kalkulieren wie in einer innerstädtischen Kindertagesstätte. Dies ist auch ein besonderer Standortvorteil für ländliche Kindertagesstätten, den man nicht grundlos aufgeben darf. Daher ist die Fläche auf min. 3.000m² zu vergrößern.

Im Bebauungsplan wird   „[f]ür die geplante Kindertagesstätte (KITA) […] erwartet, dass aufgrund der Lage im ländlichen Raum etwa die Hälfte der Kinder mit dem privaten Pkw zur Betreuungseinrichtung gebracht werden“ (S. 27 der Begründung). Dies entspricht nicht den für den Norden vorgesehenen Verkehrskonzepten, wie man aktuell an den Planungen des Entwicklungsbereiches Krampnitz – einer Ortslage von Fahrland und damit unmittelbar angrenzend – beobachten kann. Es erschließt sich nicht, warum man gerade einmal 2 km Luftlinie weiter in Krampnitz davon ausgeht, dass gar keine Kinder mit dem Auto gebracht werden (wie aktuell aus der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 141-3 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Nord“ für die dortige Kita und Schule eindeutig hervorgeht) und hier auf Grund der Lage etwa 50%. Dieser Widerspruch ist aufzulösen.

2. Spielplatz

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll der bereits vorhandene Spielplatz rechtssicher festgesetzt werden. Dies ist zu begrüßen. Dabei sollte jedoch gleich eine Aufwertung des Spielplatzes vorgesehen werden, um dessen Attraktivität erheblich zu steigern: Die Spielfläche soll vergrößert und um weitere Geräte ergänzt werden. Der Zierrasen kann dafür verkleinert werden. Dabei sind sowohl Geräte für 0-6jährige, 6-12jährige als auch Jugendliche mit einzubeziehen.

Zudem sind attraktive Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Auch Verschattungsmaßnahmen müssen eingeplant werden – langfristig über entsprechend positionierte Bäume sowie kurzfristig hilfsweise mit Sonnensegeln. Für die Sauberkeit sind entsprechende Abfallbehälter vorzusehen, die nicht von Tieren geleert werden können.

Zum Schutz der Anlage vor den derzeit leider regelmäßig auftretenden Schäden durch Wildtiere ist eine Einzäunung vorzusehen und im Bebauungsplan festzusetzen. Dabei sind Zugänge von mehreren Seiten aus sicherzustellen.

3. Wohnanlage für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen

Wir begrüßen die Planung eines „Nutzungskonzepts für eine Wohnanlage für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen“. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass diese Zweckbestimmung dann auch in geeigneter Weise verbindlich im Bebauungsplan festgeschrieben oder im Städtebaulichen Vertrag geklärt wird. Eine bloße Umwidmung in „allgemeines Wohngebiet“ birgt sonst die Gefahr, dass am Ende doch wieder nur einfache, lukrativere Wohnungen gebaut werden statt der dringend vor Ort benötigten Infrastruktur für ältere Menschen.

Für die weitere Spezifizierung des Nutzungskonzeptes werden im aktuellen Bebauungsplanentwurf drei Varianten vorgestellt, die im Weiteren untersucht werden sollen. Auf Grund der Bedarfe vor Ort bevorzugen wir die Kombination der Varianten 1 und 2: eine klassische Pflegeeinrichtung (gegebenenfalls auch kleiner als die 120 Betten) und betreute Wohngruppen. Dabei sind bei den betreuten Wohngruppen die mindestens 30% mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum einzuhalten und im besten Fall auf 50% zu erhöhen.

In der Wohnanlage ist auch ein zentraler, für die Öffentlichkeit zugänglicher größerer Raum als Treffpunkt und Begegnungsort für kleinere Veranstaltungen einzubeziehen. Hierfür besteht im Ort ohnehin derzeit ein Mangel, zudem ist dies auch für die Senior*innen sehr gut nutzbar – die dann dort wohnenden ebenso wie die im Ort wohnhaften. So wird auch das soziale Miteinander in Fahrland gefördert und es können sowohl interne als auch externe Angebote entstehen.

4. Geänderte Zufahrt

Wir begrüßen die geänderte Zuwegung über die zentrale Gartenstraße statt des Hasenstegs sowie die Beachtung von MIV und Fuß-/Radverkehr. Da für die geplanten Einrichtungen vor Ort auch Lieferverkehr anstehen wird, ist auf den Lärmschutz für die angrenzenden Wohnhäuser zu achten.

Darüber hinaus ist genauer darzustellen, wie dieser Lieferverkehr in Form größerer Fahrzeuge an der Engstelle von nur 6,5m Straßenbreite (in Kombination mit dem Fuß- und Radweg) funktioniert.

Eine Frage stellt sich noch in Bezug auf die bestehende, wenn auch unbefestigte Zufahrt zum angrenzenden Heizkraftwerk: Wieso wird selbige Zufahrt nicht genutzt oder zumindest das Heizkraftwerk beim Neubau der Zuwegung mit einbezogen? Wurde beides geprüft? Wenn nicht, sollte dies nachgeholt werden.