Die neu hinzu gekommenen fledermauskundlichen Untersuchungen für den Umweltbericht sind veraltet und zu wiederholen. Das über 4 Jahre alte Gutachten stammt aus dem Juli 2014. Seitdem gab es durch weiteren Verfall deutliche Veränderungen im Plangebiet. Auch in der Begründung des Bebauungsplanes steht auf Seite 75 bei der Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung: „die Artenzusammensetzung wird sich mit dem Verlauf der Sukzession verändern.“ Dem ist Rechnung zu tragen.
Hinzu kommt die nicht erfolgte Prüfung von Winterquartieren der Fledermäuse, es wurde von April bis Juni 2014 nur Sommerquartiere erfasst, es müssen jedoch beide Quartiere untersucht werden.Die erfolgte Kartierung des Einzelbaumbestandes ist teilweise fehlerhaft und veraltet. Vor allem fehlen weiterhin Aussagen zum teilweisen Erhalt des Einzelbaumbestandes, obwohl die Kartierung deutlich belegt, dass fast alle Einzelbäume in einem hervorragenden Zustand sind. Es ist zwingend erforderlich, einen gebietsprägenden schützenswerten Altbaumbestand sowie größere Hecken und Sträucher zum dauerhaften Erhalt festzuschreiben, um weiterhin die „klimatische Ausgleichsfunktion“ durch Großgrün zu gewährleisten (S. 56).
Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam plant noch in diesem Jahr eine Vorlage, mit der die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten in Potsdam weiter erhöht werden. Die Anforderungen des Bebauungsplanes müssen mit diesen Anforderungen kompatibel sein. Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowatt Nennleistung sowie Solarkollektoren sind uneingeschränkt zuzulassen, egal ob auf Nebengebäuden, aufgeständert, nicht matt ausgeführt oder über die volle Trauflänge installiert. Andernfalls ist auch die Einhaltung der ENEV nicht ohne weiteres möglich und man widerspricht dem klimapolitischen Leitbild der Landeshauptstand Potsdam.
Die in der Begründung des Bebauungsplans mehrfach genannte klimatische Ausgleichsfunktion wird durch die inzwischen neue hinzugekommene Planung des Bebauungsplans „Wohnanlage Ketziner Straße“ in Fahrland erheblich beeinflusst. Beide Flächen sollen naturräumlich nahezu in Gänze zerstört werden bzw. sind es bereits. An der ehemaligen Ketziner Straße 22 wurde 28.02.2018 im Nachhinein rechtswidrig durch den Investor Semmelhaack gerodet und geeggt. Damit ist das Areal am Friedhof teilweise Ausweichquartier für Vögel und gleichzeitig für die klimatischen Bedingungen im Ort noch wichtiger geworden. Beide Bebauungspläne sind daher hinsichtlich des Tiervorkommens und der Frischluftzufuhr sowie die Auswirkungen auf den Dorfkern gemeinsam zu betrachten.
Die Anzahl an Parkplätzen vor den Bestandsgebäuden Döberitzer Straße 16, 18 und 20 ist mit 26 Parkplätzen für 36 Wohnungen weiterhin deutlich zu niedrig angesetzt. Wie in der Begründung selbst festgestellt, haben Menschen auf dem Land durchschnittlich mehr Autos, weil sie auf Grund der dürftigen Infrastruktur darauf angewiesen sind. Eine „großzügige Dimensionierung“ (S. 20) sieht daher vollkommen anders aus. Es sollte doch möglich sein, Parkplätze für den derzeitig noch erhöhten Bedarf so zu planen, dass sie später zurückgebaut werden können, wenn der Bedarf z. B. durch den Bau der geplanten Straßenbahn zurückgeht. Dabei sollte der Bedarf sich an den aktuellen reellen Gegebenheiten orientieren.
Die Auslegefrist der erneuten Auslegung war mit nur 18 Tagen nicht angemessen. Der Um-fang der Unterlagen war enorm hoch und es gab viele Änderungen in der Begründung des Bebauungsplanes sowie einige gravierende Änderungen im Bebauungsplan selbst. In dieser kurzen Frist war eine angemessene Beurteilung und Beteiligung für viele Bürger*innen nicht möglich, sodass ihre Beteiligungsrechte beschnitten wurden. Auch aus diesem Grund ist die erneute Auslegung zu wiederholen oder zu verlängern.
Ihre BI Fahrland, Stand 23.09.2018