Auf Grund des gravierenden Datenschutzverstoßes in den Planungsunterlagen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“, den aufmerksame Leser aus Fahrland entdeckt und dem Landesdatenschutzbeauftragten mitgeteilt hatten, muss das öffentliche Auslegungsverfahren erneut durchgeführt werden.

Im Amtsblatt 08/2019 wird der Zeitraum vom 28.06.2019 bis einschließlich 02.08.2019 für die erneute Auslegung angegeben.

Hier zeigt sich, dass es durchaus Sinn macht, den Planungsverlauf intensiv zu begleiten, um dieses politisch beschleunigte Verfahren am Ende doch noch zu einem guten Ende in Form einer akzeptablen, dem Ortsteil angemessenen Grünfläche zu bringen.