Stellungnahme der BI zum 4. Bebauungsplanentwurf Nr. 132 Am Friedhof

Heute endet die 4. Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Am Friedhof, der auf Grund eines Stadtverordnetenbeschluss im März notwendig wurde. Dieser Beschluss ging zurück auf einen Antrag unseres Ortsvorstehers Stefan Matz zur Nutzung von Sonnenenergie. Da die Auslegung nun erneut erfolgt haben natürlich auch wir uns wieder mit den dringlichsten Punkten eingebracht:

Infrastruktur

Der erfreulicher Weise im vergangenen Jahr bereits realisierte Schulweg als beleuchteter Fuß- und Radweg von der Döberitzer Str. zur Rückseite der Regenbogengrundschule ist fehlerhaft gebaut worden und entspricht nicht dem Bebauungsplan. Dieser sieht eine Breite von 3,50m und eine bauliche Trennung von Fußgängern und Radfahrenden vor. Tatsächlich hat der Weg mit Bankette jedoch nur eine Breite von 2,20m und keinerlei bauliche Trennung. Hier ist auf eine satzungskonforme Herstellung zu achten. Der bauausführende Investor ist hierfür in die Pflicht zu nehmen, zumal mit 332.000€ erhebliche Kosten für diesen Schulweg seitens der Stadt eingeplant wurden, die eine ordnungsgemäße Ausführung verlangen. Dabei ist auch die dauerhafte Tragfähigkeit eines ordnungsgemäßen Unterbaus zu überprüfen, die ebenfalls angezweifelt werden kann.

Erhalt von wertbestimmendem gebietsprägendem Baumbestand

Im Bebauungsplan fehlt immer noch eine Festsetzung zum (noch) vorhandenen wertbestimmenden gebietsprägenden Baumbestand im Plangebiet. Dies muss auch im Sinne des Erhalts der im Bebauungsplan genannten klimatischen Ausgleichsfunktion (Sauerstoffproduzent, Staub- und CO2-Filter, Lärmschutz etc.), des Umweltschutzes (Lebensraum für zahlreiche Tierarten), der Erholungsfunktion im Ortsteil sowie der Lebensqualität für die neu hinzuziehenden Bewohner_innen erfolgen. Dass dies notwendig ist, zeigte sich an den seit November 2019 erfolgten bauvorbereitenden Maßnahmen des Investors, dem entgegen vorheriger Schutzversicherungen (auch im Ortsbeirat) nahezu alle Bäume zum Opfer fielen, ohne nochmals gesondert geprüft worden zu sein. Nun gilt es umso mehr, zumindest auf den kommunalen Flächen Altbäume festzusetzen. Dies wird auch in der Begründung bereits angeführt: Innerhalb des Plangebiets befindet sich wertbestimmender, gebietsprägender Baumbestand lediglich auf dem Friedhof, in den Privatgärten und entlang der nördlichen Plangebietsgrenze (Wald). Der Erhalt dieser Bestände ist von wesentlicher Bedeutung für die klimatischen Ausgleichsfunktionen im Plangebiet.“

Aktualität der Umweltgutachten

Die Aktualität der Umweltgutachten, insbesondere zu den seltenen Tierarten wie Fledermäusen, Waldameisen und Zauneidechsen, ist nicht mehr gegeben. Die Gutachten stammen alle aus dem Jahr 2014, mit einer Teilaktualisierung von 2019, die aber nicht ausreichend ist. Gutachten von mehr als 5 Jahren haben vor Gericht erfahrungsgemäß keinen Bestand mehr. Zudem haben sich seitdem die Bedingungen vor Ort tatsächlich zunehmend zugunsten dieser Tiere verändert, wie selbst wir als Laien bei Begehungen zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten feststellen können. Gleichzeitig fanden leider bereits massive bauvorbereitende Maßnahmen durch den Investor statt, deren Auswirkungen auf geschützte Tiere gesondert beurteilt werden müssen. Zudem ist unklar, warum nur Gutachten zu Reptilien, Vögeln, Fledermäusen und Ameisen erfolgt sind, ebenfalls geschützte Amphibien (v.a. zahlreiche unüberhörbare und unübersehbare Frösche) jedoch trotz vorhandener Feuchtbiotope vergessen wurden. Wir fordern daher eine erneute bzw. erstmalige Anfertigung der Umwelt-Gutachten, um die aktuellen Gegebenheiten richtig einschätzen zu können. Dabei muss auch die aktuelle Situation durch die bauvorbereitenden Maßnahmen neu beurteilt werden, die teilweise sogar im Landschaftsschutzgebiet stattfanden.

Pachtgärten und -garagen

Um im schönen Fahrland weiterhin gemeinsam und miteinander vor Ort leben zu können und eine ausgewogene Interessensvertretung aller aktuellen Nutzer_innen des Bebauungsplanareals gewährleisten zu können, fordern wir in einen konstruktiven, lösungsorientierten Dialog mit den bereits vor beschlossenem Bebauungsplan von den kürzlich ausgesprochenen Kündigungen betroffenen Gartenpächter_innen sowie den vorerst noch unbetroffenen Garagenpächter_innen aufzunehmen. Da einige Flächen durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2020 (19/SVV/1302) auf Jahre hinweg als potenzielle Schulersatzfläche gelten und nicht anderweitig bebaut oder verkauft werden dürfen, erschließt sich nicht, warum hier Flächen unnütz brach fallen sollen. Dies sieht auch der aktuelle Bebauungsplan nicht vor, siehe S. 126 in der Begründung: „Bis zur Umsetzung der Planungen des Bebauungsplans kann die aktuelle Gartennutzung, welche auf den privatrechtlichen Vereinbarungen basiert, weiterhin in Anspruch genommen werden. Auch bei Vorhandensein der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Baurecht) für eine Wohnbebauung auf den städtischen Flächen, ist noch kein zeitlicher Rahmen konkretisiert, welche Flächen zeitnah entwickelt und bebaut werden. Bis zur Konkretisierung der Umsetzung der Planungen ist eine Weiternutzung der Flächen als Gärten somit möglich. Die Dauer des Fortbestehens der privatrechtlichen Vereinbarungen wird dann im Einzelfall geprüft.“ Dem ist Folge zu leisten, indem die Stadt einvernehmliche Lösungen mit allen Pächter_innen findet, die eine längst mögliche Nutzung bis zur tatsächlichen Entwicklung ermöglichen. Dabei sind auch mögliche Entschädigungen, Alternativflächen-Angebote oder mögliche Härtefallregelungen mit zu eruieren.