Protest gegen neue Siedlung in Fahrland

Die PNN haben unsere Proteste gegen den Bebauungsplan Am Friedhoh aufgegriffen, dies kann man hier nachlesen. „Die Bürgerinitiative in Fahrland ruft Anwohner auf, gegen die aktuellen Planungen für eine neue Siedlung in dem Ortsteil mobil zu machen.“

Nachtrag: Einen 2. Artikel u.a. dazu gibt es hier in den PNN.

Stellungnahme der BI Fahrland zum Bebauungsplanentwurf Nr. 132 „Am Friedhof“ – Nachahmen erwünscht

Noch bis  Freitag, dem 08. Juni 2018 können alle Bürger_innen schriftliche Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 132 Am Friedhof einreichen, per Email oder per Post. Dort kann alles enthalten sein, was auch persönlich an dem Bebauungsplan im Allgemeinen oder im Konkreten stört. Alle Infos dazu gibt es hier im Internet.

Es ist wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen von jedem Einzelnen dort eingehen, um Veränderungen zu erreichen und deutlich zu machen, dass die Menschen vor Ort mit dem derzeitigen Plan nicht einverstanden sind. Auch wir haben eine Stellungnahme eingereicht und pressewirksam veröffentlicht sowie an alle Stadtverordneten gesandt. Diese könnt ihr unten nachlesen. Unsere Argumente dürfen gern auch verwendet werden. Besser sind aber noch eigene Formulierungen und das Vorbringen der unmittelbaren persönlichen Betroffenheit – dies kann die BI Fahrland natürlich nicht machen.

Wenn es keine Einwände gibt, wird der Bebauungsplan ungeändert in der vorliegenden Form beschlossen! Dann droht der Verlust der Garagen, der Erholungsgärten, der zahlreichen Bäume, Hecken und Wiesen, der Verlust von ausreichendem Parkraum, der Bau zu enger und damit im Gefahrenfall unpassierbarer Straßen sowie der Bau unbezahlbarer teurer Häuser!

In den Bereichen: Interessen der derzeitigen Nutzerinnen und Nutzer, Umwelt- und Klimaschutz, sozialer Wohnungsbau, ausreichende Parkplatzversorgung und sichere Straßenbreiten für alle Verkehrsteilnehmer_innen sollten daher dringend Änderungen vorgenommen werden. Darüber hinaus sollte eine weitere Bebauung Fahrlands nicht in Frage kommen, solange die drängenden Probleme der Grundversorgung, der Kinderbetreuung sowie der Verkehrsinfrastruktur in und um Fahrland nicht geklärt sind.

Die Adressen sind: Landeshauptstadt Potsdam, FB Stadtplanung und Stadterneuerung, Bereich Verbindliche Bauleitplanung, z. Hd. Fr. Kühn, Hegelallee 6-10, 14461 Potsdam
Email: Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de
Betreff: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 132 „Am Friedhof“ (OT Fahrland)

 

Hier unsere Stellungnahme:

Sehr geehrte Stadtverordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Bürger_innen-Initiative Fahrland möchte hiermit zum derzeitigen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 „Am Friedhof“ Stellung nehmen. Nachfolgend möchten wir Sie auf einige unserer Meinung nach wichtige Punkte aufmerksam machen und Sie dringend bitten, diese in Ihren Beratungen zu berücksichtigen. Mit dem derzeitigen Entwurf des Bebauungsplanes sind wir nicht einverstanden.

Sozialer Wohnungsbau

Es gibt in Fahrland wie in weiten Teilen Potsdams einen hohen Bedarf an preiswertem Wohnraum. Darüber hinaus fehlt es in Fahrland gänzlich an kommunalem Wohnungsbau, wodurch bestimmte Gruppen von Menschen hier keine Wohnung finden, weil ihnen aufgrund ihres Status (z. B. Hartz-4-Beziehende, anerkannte Flüchtlinge) nachweislich keine Wohnungen von den privaten Vermietern angeboten werden.

Wir fordern, dass die bauliche Nutzung in den Bereichen WA4 und WA5 (Hausgruppen) so angepasst wird, dass dort Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit 50 % Belegungsbindung für den sozialen Wohnungsbau entstehen können. Diese sind für die Steuerbarkeit in kommunaler Hand zu errichten und zu vermieten. In unmittelbarer Umgebung stehen bereits mehrere solche Häuser (Döberitzer Str. 16, 18 und 20 sowie Pastor-Moritz-Straße), sodass eine Einfügung in die Umgebung gegeben ist.

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen zur Nutzung von Sonnenenergie

Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen hinsichtlich der Nutzung von Sonnenenergie widersprechen unserer Meinung nach dem von Ihnen beschlossenen klimapolitischen Leitbild der Landeshauptstadt Potsdam. Sie sind unangemessen streng und verhindern die Nutzung und den Ausbau regenerativer Energien.

Wir fordern daher eine Änderung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen dahingehend, dass auch aufgeständerte Anlagen sowie die nicht matte Ausführung von Anlangen der Photovoltaik und der Solarthermie zulässig sind.

Erhalt von wertbestimmendem gebietsprägendem Baumbestand

Im Bebauungsplan fehlen genaue Zahlen- und Ortsangaben zum vorhandenen wertbestimmenden gebietsprägenden Baumbestand im Plangebiet mit einer zwingenden Beurteilung festzusetzender Bäume, größerer Hecken und Gebüsche. Dies wurde bereits in der Stellungnahme zum Naturschutz (Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umweltschutz) am 29.07.2014 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angemahnt:
„Es fehlen […] in der Bestandserfassung noch Zahlenangaben zu dem im Plangebiet vorhandenen Baumbestand. Es sollte eine Erfassung und Darstellung des wertbestimmenden gebietsprägenden Baumbestandes erfolgen, auf deren Grundlage eine Beurteilung eventuell festzusetzender Bäume vorgenommen werden kann. Der bisherige Entwurf nimmt bisher zu wenig Bezug auf den gebietsprägenden schützenswerten Altbaumbestand.“ Weiterhin fehlen im Bebauungsplanentwurf Angaben zu Auswirkungen der Bebauung auf Menschen, Gebäude, Flora und Fauna hinsichtlich des Grundwasserspiegels.

Wir fordern eine Berücksichtigung dieser Stellungnahme auch im Sinne des Erhalts der im Bebauungsplan genannten klimatischen Ausgleichsfunktion (Sauerstoffproduzent, Staub- und CO2-Filter, Lärmschutz etc.), des Umweltschutzes (Lebensraum für zahlreiche Tierarten) sowie der Erholungsfunktion im Ortsteil.

Infrastruktur

Die regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming als Träger öffentlicher Belange gemäß §4 BauGB, vertreten durch den Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs, schreibt bereits in ihrer Stellungnahme vom 24.07.2014 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung: „Die beabsichtigte Entwicklung der Flächen zu einem Wohnstandort […] ist […] nachvollziehbar. Jedoch sollte sich ein neuer Siedlungsschwerpunkt […] an einer tragfähigen Grundversorgung orientieren. Neben einem festen Angebot an Lebensmitteln gehören hierzu auch Schule, Kita und allgemein-medizinische Versorgung. Defizite in der Grundversorgung, wie zum Beispiel im Ortsteil Fahrland […] sind aus raumstruktureller Sicht unzumutbar.“ Dem können wir nur beipflichten, die seitdem erfolgten Veränderungen sind bei weitem nicht ausreichend, wie wir bei Bedarf nachweisen können.

Wir fordern, dass die Defizite in der Grundversorgung (Schul-, Kita-, Krippen- und Hortplätze, Ausweisung von Flächen für weitere Ansiedlung von (Dienstleistungs-) Gewerbe, medizinische Versorgung etc.) vollständig zu beheben sind, bevor eine weitere Bebauung beginnt.

Verkehrsinfrastruktur im Plangebiet

Zur Anbindung des Ortsteils durch den öffentlichen Personennahverkehr wurden durch die Planung der Straßenbahnverlängerung bis zur Regenbogenschule kürzlich wichtige und die richtigen Weichen gestellt. Allerdings sehen wir, dass im Plangebiet hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur die gleichen Fehler gemacht werden, wie z. B. im Geltungsbereich des Bebauungsplan F 3 „Am Upstallgraben“.

Der Bebauungsplan F 3 „Am Upstallgraben“ legt für nahezu 3/4 der Verkehrsflächen fest, dass diese als verkehrsberuhigter Bereich auszugestalten sind. Dem ist der Vorhabenträger aber aus baulicher Sicht nicht nachgekommen, wodurch eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich nach Angaben des „Fachbereichs Grün- und Verkehrsflächen – Untere Straßenverkehrsbehörde“ vom 27.12.2017 nicht möglich ist. Die Nichtumsetzung der Vorgaben des Bebauungsplans durch den Vorhabenträger hat weitreichende Folgen. Einerseits fehlt es durch die Nichtausweisung als verkehrsberuhigter Bereich an einem generellen Verbot des Parkens auf Straßenflächen, andererseits ist die Breite der Straßen mit parkenden Autos zu gering, um Rettungskräften eine problemlose Anfahrt zu ermöglichen. Tatsächlich musste die Freiwillige Feuerwehr Fahrland eine Einsatzübung im Dezember 2017 abbrechen, da sie durch parkende Autos nicht an den geplanten Einsatzort gelangen konnte. Diese Fehler, die im Ernstfall Menschenleben kosten können, sind im Plangebiet unbedingt zu vermeiden. Dazu sind auch die Straßenbreiten durchgängig auf mindestens 7,1 m zu erhöhen.

Hinsichtlich der Anzahl der im Plangebiet ausgewiesenen Parkflächen müssen wir uns für unsere Fahrländerinnen und Fahrländer entschuldigen. Diese bevorzugen scheinbar immer noch die Nutzung des Autos gegenüber der Nutzung der vorhandenen U-Bahn, Regionalbahn und Straßenbahn (Wir entschuldigen uns für den Sarkasmus.). Prinzipiell können wir die Intention der Ausweisung von nur 0,5 Parkplätzen pro Wohneinheit natürlich nachvollziehen, nur passt sie im Jahr 2018 leider nicht in den ländlichen durch öffentlichen Personennahverkehr nur dürftig erschlossenen Raum. Wir möchten daher einen konstruktiven Vorschlag unterbreiten: Zu den derzeit ausgewiesenen Parkflächen werden weitere ausgewiesen, die ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Straßenbahnanbindung rückgebaut werden können. Die Flächen können dann renaturiert oder für andere Zwecke eingesetzt werden. Die Anzahl sollte sich am derzeitigen reellen Bedarf orientieren, insbesondere bei den Stellflächen am Friedhof (auch Hole- und Bringeverkehr der Regenbogengrundschule mit Vorschule und Hort) und vor den Bestandsgebäuden, aber auch innerhalb des entstehenden Wohngebiets. Hierbei wird auch auf bereits erfolgte Beschlüsse des ortskundigen Ortsbeirates verwiesen, denen die Stadtverordneten aus unerfindlichen Gründen bisher nicht gefolgt sind.

Spielfläche für Kinder

Es ist davon auszugehen, dass viele Familien mit Kindern in das Plangebiet ziehen werden. Für diese ist im Plangebiet ein Spielplatz herzustellen, da die bisher existierenden Spielplätze nur für die aktuelle Anwohnerzahl dimensioniert sind und es im dörflichen Ortskern ohnehin an Spielplätzen mangelt. Wir möchten einen Standort entlang des geplanten Schulweges im Norden des Plangebiets am Wendehammer der Planstraße B vorschlagen. Dies würde auch den geplanten sanften Übergang ins Landschaftsschutzgebiet stützen und wäre durch den Schulweg und den fehlenden Autoverkehr eine optimale Lage.

 

Sehr geehrte Stadtverordnete,

einige der von uns vorgebrachten Hinweise wurden bereits durch den Ortsbeirat bemängelt und als Änderungsantrag zum Auslegungsbeschluss 18/SVV/0007 eingebracht. Alle Anträge des ortskundigen Ortsbeirates wurden abgelehnt. Viele Punkte, die Sie Sich als Stadtverordnete auf die Fahnen geschrieben haben, wie Klima- und Umweltschutz, sozialverträgliche Mieten, echte Bürgerbeteiligung etc. sehen wir durch den Bebauungsplan nicht umgesetzt. Wir möchten Sie auffordern, hier gegenzusteuern.

Ihre Bürger_innen-Initiative Fahrland

 

Hier findet ihr die komplette Stellungnahme inklusive des offiziellen Anschreibens als pdf.

Ortsbeirat beschließt Organklage gegen die Stadt Potsdam

Der Ortsbeirat Fahrland hat am Mittwoch in seine Sitzung eine sogenannte Organklage gegen die Stadt Potsdam beschlossen, weil er sich durch das Handeln des Oberbürgermeisters in seinen Rechten verletzt sieht.

Wir finden es gut, wenn die Rechte die der Ortsbeirat nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg klargestellt werden, da viele Entscheidungen und Beschlüsse verwaltungsseitig schlicht ignoriert werden.

Nachzulesen in der Berichterstattung in den PNN.

 

Erster Erfolg gegen weitere ungebremste Bebauung: Ketziner 22 vorerst unzulässig

Das großartige Engagement unseres BI-Mitgliedes Stefan Matz, der auch im ORtsbeirat seit über 1 Jahr an dem Thema dran bleibt, zeigt erste Erfolge – leider war auch hierfür erst großflächiger öffentlicher Druck nötig, damit etwas passiert.

Aber lest selbst alle Detail in dem Artikel in den Potsdamer Neuesten Nachrichten sowie im Kommentar dazu. Und auch einen Tag später berichten die PNN erneut, diesmal darüber wie es weitergeht.

Bebauungsplan Nr. 132 „Am Friedhof“ in öffentlicher Auslegung

Noch nicht Schluss mit Bebauung in Fahrland??? Leider nein, aber jeder Einzelne von uns kann etwas dagegen tun: Der Bebauungsplan Nr. 132 „Am Friedhof“ liegt noch bis 8.6. öffentlich aus und jeder kann via Post oder Mail dort Stellungnahmen jedweder Art einreichen.
Alle Infos zum Bebauungsplan und die (Mail-)Adresse zum Einreichen findet ihr hier: https://www.potsdam.de/bebauungsplan-nr-132-am-friedhof-ot-fahrland-0
 
Es ist sehr wichtig, dass sich möglichst viele beteiligen, damit der Bebauungsplan noch geändert werden kann. Dazu trifft sich morgen Abend auch die BI, um eine eigene Stellungnahme zu verfassen. Diese werden wir dann auch öffentlich zugänglich machen, sodass man sich auch daraus Argumente ziehen kann (möglichst etwas umformuliert), die einem selbst wichtig sind.
 
Gemeinsam bewegen wir etwas, packen wir es an!