Eine Anhörung, die keine ist?

Über die Rechte der Ortsbeiräte

Am 26. Mai findet mit der Kommunal- und Europawahl auch die Wahl der Ortsbeiräte in den Potsdamer Ortsteilen statt. Wie man der Tagespresse entnehmen konnte, finden sich anscheinend kaum noch ausreichend Kandidat*innen für diese ehrenamtliche Tätigkeit. Doch warum ist das so? Ist auch dies ein Zeichen von Politikverdrossenheit oder liegt es daran, dass die Ortsbeiräte im politischen Spiel zerrieben werden?

Wenn man nicht gerade die brandenburgische Kommunalverfassung und die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam als seine bevorzugte Bettlektüre gewählt hat, lebt man in dem Glauben, dass der Ortsbeirat direkt und unmittelbar etwas bewegen könnte. Tatsächlich stehen den Ortsbeiräten aber nur einige Anhörungsrechte und sehr wenige Entscheidungsrechte zu. Man könnte die Ortsbeiräte auch als „Fachausschüsse“ für den jeweiligen Ortsteil bezeichnen, die Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Wenn sich der Ortsbeirat dann aber auf Konfrontationskurs mit der Potsdamer Stadtverwaltung und den Interessen eines Investors begibt, passiert es schon mal, dass die wenigen Rechte dann auch noch ausgehöhlt und ad absurdum geführt werden.

 

Was darf der Ortsbeirat?

Dem Ortsbeirat stehen nach Kommunalverfassung Anhörungsrechte bei bauordnungsrechtlichen Satzungen zu, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen. Wie so eine Anhörung zu erfolgen hat, ist leider nicht präzise definiert. Man sollte aber nach gesundem Menschenverstand davon ausgehen, dass sich der Ortsbeirat eine fundierte Meinung zum abschließenden, also dem letztlichen Beschlussvorschlag der Stadtverordnetenversammlung bilden kann.

Denn mal ehrlich, nur so macht eine Anhörung zu einem Vorschlag tatsächlich Sinn. Schließlich soll das Votum des Ortsbeirates als „Fachausschuss“ ja Beratungsgegenstand der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sein. Dem Ortsbeirat Fahrland wurde vor Kurzem ein Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zu einem Bebauungsplan zur Anhörung vorgelegt. Aus den verschiedensten Gründen lehnte eine Mehrheit der Mitglieder diese Vorlage ab.

Im Nachgang wurden in den Fachausschüssen dieser Entwurf und damit auch der Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung durch zwei Änderungsanträge jedoch soweit verändert, dass es den Rahmen von redaktionellen Änderungen deutlich überstieg. Es wurden nicht nur die Abstände zur umliegenden Bebauung geändert, sondern es erfolgte auch eine Verdichtung im zentralen Bereich, die Anzahl der Häuser und deren Lage sowie die Lage der Erschließung oder die Grundstücksgrößen wurden verändert. Dieser veränderte Entwurf wurde dem Ortsbeirat allerdings nicht nochmals zur Beratung und Anhörung vorgelegt, sondern der Ortsbeirat wurde darüber lediglich informiert.

„Die Kenntnisnahme von Mitteilungsvorlagen ersetzt keine Beschlüsse“ – regelt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung aber eindeutig. Zum tatsächlichen Beschlussgegenstand der Stadtverordnetenversammlung, die dieser Vorlage mittlerweile zugestimmt hat, gab es also keine Anhörung des Ortsbeirates. Wie man dies auch immer verfahrenstechnisch korrekt umsetzt, es muss ein Prozedere gefunden werden, welches die Rechte der Ortsbeiräte nicht noch weiter marginalisiert und welches dafür sorgt, dass ihre Beschlüsse transparent in die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung einfließen können.

Nebenbei bemerkt ist das Handeln der Potsdamer Stadtverwaltung ja durchaus nachvollziehbar. Möchte man doch mit diesem Bebauungsplan einen rechtswidrig ergangenen Bauvorbescheid heilen und damit im Raum stehende Schadenersatzansprüche ausräumen. Eine erneute Anhörung des Ortsbeirates schien da wohl nicht förderlich.

Die Konsequenz

Die korrekte Durchführung der Anhörung des Ortsbeirates ist aber ein zwingendes verfahrensrechtliches Erfordernis. „Entscheidungen des Beschlussorgans, die ohne erforderliche Anhörung erfolgen, sind rechtswidrig.“ (Brandenburgische Kommunalverfassung, Kommentar, Schumacher, 2008) Das Rechtsamt der Landeshauptstadt Potsdam sieht dies erwartungsgemäß anders. So beschäftigt sich jetzt die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg mit dieser Angelegenheit und prüft, ob in diesem konkreten Einzelfall die Anhörungsrechte des Ortsbeirates korrekt gewahrt wurden. Eine Entscheidung steht noch aus.

Zusammenfassend bleibt zu bemerken, dass die Ortsbeiräte sich ihrer Rechte bewusster werden und diese auch adäquat durchsetzen müssen. Nach dem 26. Mai gibt es für die neu gewählten Gremien dazu Gelegenheit. Denn noch sind sie da, die Ortsbeiräte, auch wenn man das Gefühl hat, dass Teile der Potsdamer Stadtverwaltung sie gern abschaffen möchten.

 

Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift POTSDAMER – Magazin der HavelregionEINE ANHÖRUNG, DIE KEINE IST?

Anträge des Ortsbeirates für die kommende OBR-Sitzung am 20.03.2019

Schulwegsicherung im Kreuzungsbereich von Stechow/Gartenstraße

Gerade haben wir eine Anfrage bekommen, ob wir uns nicht um den für Kinder gefährlichen Übergang im Kreuzungsbereich von Stechow/Gartenstraße kümmern könnten.

Da ich selbst im Wohngebiet Eisbergstücke wohne und mein Sohn jeden Tag mit dem Fahrrad zur Schule fährt, kenne ich das Problem natürlich. Ich habe als Mitglied des Ortsbeirates schon zwei Anläufe unternommen, um die Situation dort zu entschärfen. Die Antworten der Verwaltung waren:

  1. Fußgängerüberweg: geht nicht, da der Kreuzungsbereich zu dicht an diesem Überweg wäre, ist in Deutschland so nicht zulässig
  2. Busse müssen Warnblinkanlage bei Halt einschalten, das kostet nichts, muss nur angewiesen werden und daraus folgt ein Überholverbot und Schrittgeschwindigkeit für den entgegenkommenden Verkehr nach STVO: Die ablehnende Antwort der Verwaltung finden Sie in der Anlage. Diese erfolgte, obwohl sich die Polizei dafür ausgesprochen hatte. Kurzfassung: in der Regel queren nur Volljährige diesen Bereich, es sind keine Unfälle mit Fußgängern in den vergangenen 3 Jahren bekannt

Ablehnende Antwort der Verwaltung

Ist es schon Korruption oder einfach nur sehr schlechter politischer Stil?

Als Mitglied des Ortsbeirates kann man was erleben. Regelmäßig wird man daran erinnert, dass man zwar mit viel Aufwand demokratisch gewählt wurde, aber eben nur ein Beirat ist. Was das bedeutet, ist den meisten kaum klar. Die Beschlüsse des Ortsbeirates sind Bitten an den Oberbürgermeister. Die Bitte etwas zu prüfen, auch die Bitte etwas zu veranlassen, aber eben nur Bitten. Nun ja, die Bibel rät zwar zu „Bitten und Flehen“ und das hilft eventuell auch manchmal zum gewünschten Ergebnis, aber sicher nicht bei den Bitten des Ortsbeirates. Insbesondere hilft es nicht, wenn es dabei um eine der fundamentalsten Interessen einer Stadt geht – das liebe Geld.

Der Ortsbeirat Fahrland wurde im November durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam informiert, dass er mit einem in Potsdam hinlänglich bekannten Investor einen städtebaulichen Vertrag für den Entwicklungsbereich an der Ketziner Straße 22 im Ortsteil Fahrland geschlossen hat. Bis dahin wäre das sicher nicht ungewöhnlich, wenn es sich nicht um einen Vertrag gehandelt hätte, bei dem sich Verwaltung, Ortsbeirat und Investor nicht so richtig auf die Energieeffizienz der zu errichtenden Wohnhäuser einigen konnten. Der Ortsbeirat wollte verhindern, dass die Gebäude mit Einzelgasheizungen ausgestattet werden, was im Jahr 2018 nicht unbedingt das Maß der Dinge in Bezug auf den Klimaschutz ist. Am Ende stand die Forderung nach einem KfW-40 Standard für die Gebäude als Beschluss fest. Damit sind fossile Energieträger zu Heizzwecken ausgeschlossen, was übrigens auch für die Mehrzahl der Häuser in Fahrland gilt. Auch der „Hinweis“ des Investors, dass er, wenn der Ortsbeirat das so beschließt, alle weiteren Aktivitäten in Fahrland einstellen würde, konnte den Ortsbeirat nicht verschrecken. Noch im März 2017 wurde dem Ortsbeirat durch die Verwaltung mitgeteilt, dass der Vertrag nur unterzeichnet wird, wenn „der Ortsbeirat Fahrland (…) nicht maßgebliche Bedenken erhebt.“ (Schreiben Bereich Planungsrecht vom 10.03.2017) Diese maßgeblichen Bedenken hatte der Ortsbeirat mit der beschlossenen und nochmals bestätigten Forderung zur Energieeffizienz aber unzweifelhaft ausgesprochen.

Warum forderte der Ortsbeirat diesen Energiestandard vom Investor?

Das ist recht einfach zu beantworten. Der überwiegende Teil der Häuser in Fahrland wird mit Fernwärme auf Basis von Biogas versorgt. Weiterhin hat der Ortsbeirat tatsächlich nur einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit Leben erfüllt, das klimapolitische Leitbild der Landeshauptstadt Potsdam. Dieses formuliert: „Anders als viele schrumpfende Städte in Ost und West ist die Landeshauptstadt nicht darauf angewiesen, potenzielle Bauherren mit „Dumping-Angeboten“ zu locken, sondern kann tendenziell anspruchsvollere Gebäudestandards (einschließlich solcher der Ausrichtung der Gebäude zwecks Optimierung der Solarausbeute) implementieren, z. B. auch durch städtebauliche Verträge.“ (Integriertes Klimaschutzkonzept 2010 der Landeshauptstadt Potsdam) Warum die Forderung nach einem anspruchsvolleren Gebäudestandard nicht von der Verwaltung kam, bleibt rätselhaft. Anders als beim Ortsbeirat, sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung für die Verwaltung (mit wenigen Ausnahmen) Handlungsrichtschnur und bindend.

Was ist nun aus dem Beschluss des Ortsbeirates geworden?

Der Oberbürgermeister hat die Formulierung ersatzlos gestrichen, den Vertrag mit dem Investor unterzeichnet und dann den Ortsbeirat informiert. Begründet wurde die Streichung der Regelung mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Investor entstehen würden, mit der Tatsache, dass man derartige Regelungsinhalte zur Energieeffizienz nicht zum Maßstab für städtebauliche Verträge machen könne und dass es sich im Übrigen um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handele, bei welchem der Ortsbeirat nur konsultiert wurde. Nun muss man wissen, dass derartige Regelungsinhalte grundsätzlich zulässig sind. Es stellen sich die Fragen: Warum sind die wirtschaftlichen Interessen des Investors wichtiger als der Klimaschutz? Warum kann der Oberbürgermeister derartige Regelungen nicht zum Maßstab für städtebauliche Verträge machen, wenn es doch durch die Stadtverordneten so beschlossen wurde?

In der Sitzung vom 30. März 2017 wurde dem Ortsbeirat nach einer Diskussion des strittigen Punktes vom Leiter des Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung noch vermittelt, dass eine Entwicklung des Gebietes bei Nichtunterzeichnung des städtebaulichen Vertrages nur über ein Bebauungsplanverfahren erfolgen kann. Dieses Verfahren hätte, nachdem es schon zwischen Ortsbeirat und Investor zu keiner Einigung gekommen ist, die Möglichkeit der Interessenabwägung zwischen der Allgemeinheit und dem Investor gegeben. Schließlich ist das Plangebiet hinreichend groß, um es einer eigenständigen städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Denken wir doch einfach daran, dass es in Fahrland deutlich zu wenig Gewerbefläche gibt. Mit der Streichung und Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister wurden nunmehr Tatsachen geschaffen und einseitig den wirtschaftlichen Interessen des Investors Vorrang gegeben.

Warum ist dies ohne Not geschehen?

Ein möglicher Erklärungsansatz: In Potsdam fehlen Kitaplätze – viele Kitaplätze. Der Bau dauert lange und kostet Geld – wirklich viel Geld. Geben wir es an dieser Stelle zu: Die Verwaltung hat die Entwicklung schlicht verpennt. In Fahrland gibt es neben der bestehenden und voll ausgebuchten Kita zwei mögliche Bauplätze für eine Kindertagesstätte. Ein städtisches Grundstück und ein Grundstück, welches dem selben Investor gehört, der auch an der Ketziner Straße 22 bauen will. Nach dem gültigen B-Plan für das Gebiet, in dem dieses Grundstück liegt, ist dort nur eine „Kindertagesstätte“ zulässig. Da das für den Investor aber kaum wirtschaftlich ist, er daher schon Pläne für eine Kombination aus Kita und Alters-/Pflegeheim hat und anscheinend auch von der Verwaltung kein Signal zum Bedarf gekommen ist, hat er diese Kita in den letzten 10 Jahren nicht gebaut. Mit Häusern und Wohnungen kann man einfach mehr verdienen. Wohin die Eltern ihre Kinder bringen, kann dem Investor tatsächlich egal sein, denn das wird an die Allgemeinheit delegiert, die Landeshauptstadt Potsdam. Doch nun herrscht großer Leidensdruck bei der Stadt und den Eltern, denn der Bedarf übersteigt das Angebot deutlich. Da gibt es die Idee, der Investor könnte doch jetzt die Kita bauen. Schließlich besteht Baurecht und so ein Investor ist ja auch viel, viel schneller als die Verwaltung und der kommunale Immobilienservice. Günstiger wird es für die Landeshauptstadt mutmaßlich auch. Aber leider rechnet sich so eine Kita ja immer noch nicht und der Ortsbeirat beschließt auch noch, dass der Investor keine Gasheizungen in die neuen Häuser einbauen darf. Und nach Aussage des Investors stellt er dann alle Aktivitäten im schönen Fahrland ein, wozu mutmaßlich auch der Bau der Kita gehört.

Nun muss man abwägen: Problem gelöst, Geld gespart – oder – Klimaschutz und Votum des demokratisch gewählten Ortsbeirates beachten?

Wie leicht ist dem Oberbürgermeister diese Entscheidung gefallen? Wie leicht wurde sie ihm gemacht? Worüber hatte sich noch der Wahlpotsdamer Günther Jauch 2011 beschwert? (http://www.tagesspiegel.de/berlin/potsdam-jauch-schaltet-sich-in-immobilienskandal-ein/4748018.html)

Ich habe die Frage aus der Überschrift für mich übrigens beantwortet: Es ist vermutlich einfach nur ein sehr schlechter politischer Stil ?

Stefan Matz
Mitglied des Ortsbeirates Fahrland

PS: Für die fragliche Fläche an der Ketziner Straße 22 besteht nach Angaben der Verwaltung (Wohnungsbaupotenziale der Landeshauptstadt Potsdam, Juni 2017, Anlage 1 zur Vorlage – 17/SVV/0878) kein Baurecht. Ein städtebaulicher Vertrag für eine Fläche für die es keinen gültigen B-Plan und auch kein Baurecht gibt? Kann man jetzt schon Baurecht über einen städtebaulichen Vertrag schaffen?

 

In der Presse:
PNN vom 13.04.2017: Ortsbeirat riskiert Zehn-Millionen-Euro-Projekt
PNN vom 24.11.2017: Beschluss ignoriert