Fahrländer Grundschule dauerhaft dreizügig

„Während vorerst eine Interimslösung mit Containern für den nötigen Platz sorgt, wird parallel der Schulneubau vorangetrieben. Bis Ende 2019 soll die Planung fertig gestellt sein. In mehreren Bauabschnitten wird es allerdings bis 2026 dauern, bis der Bau samt Außenanlagen fertiggestellt ist.“ (Märkische Allgemeine Zeitung, 18.01.2018) Diese Nachrichten freuen uns einerseits, da die Verwaltung die Notwendigkeit des Aufwuchses erkannt hat. Nicht so schön ist jedoch, dass diese Erweiterung 8 Jahre in Anspruch nehmen wird und dass es im kommenden Jahr u. U. noch einmal eine (unzumutbare) Interimslösung geben soll.

Schulwegsicherung im Kreuzungsbereich von Stechow/Gartenstraße

Gerade haben wir eine Anfrage bekommen, ob wir uns nicht um den für Kinder gefährlichen Übergang im Kreuzungsbereich von Stechow/Gartenstraße kümmern könnten.

Da ich selbst im Wohngebiet Eisbergstücke wohne und mein Sohn jeden Tag mit dem Fahrrad zur Schule fährt, kenne ich das Problem natürlich. Ich habe als Mitglied des Ortsbeirates schon zwei Anläufe unternommen, um die Situation dort zu entschärfen. Die Antworten der Verwaltung waren:

  1. Fußgängerüberweg: geht nicht, da der Kreuzungsbereich zu dicht an diesem Überweg wäre, ist in Deutschland so nicht zulässig
  2. Busse müssen Warnblinkanlage bei Halt einschalten, das kostet nichts, muss nur angewiesen werden und daraus folgt ein Überholverbot und Schrittgeschwindigkeit für den entgegenkommenden Verkehr nach STVO: Die ablehnende Antwort der Verwaltung finden Sie in der Anlage. Diese erfolgte, obwohl sich die Polizei dafür ausgesprochen hatte. Kurzfassung: in der Regel queren nur Volljährige diesen Bereich, es sind keine Unfälle mit Fußgängern in den vergangenen 3 Jahren bekannt

Ablehnende Antwort der Verwaltung

Ist es schon Korruption oder einfach nur sehr schlechter politischer Stil?

Als Mitglied des Ortsbeirates kann man was erleben. Regelmäßig wird man daran erinnert, dass man zwar mit viel Aufwand demokratisch gewählt wurde, aber eben nur ein Beirat ist. Was das bedeutet, ist den meisten kaum klar. Die Beschlüsse des Ortsbeirates sind Bitten an den Oberbürgermeister. Die Bitte etwas zu prüfen, auch die Bitte etwas zu veranlassen, aber eben nur Bitten. Nun ja, die Bibel rät zwar zu „Bitten und Flehen“ und das hilft eventuell auch manchmal zum gewünschten Ergebnis, aber sicher nicht bei den Bitten des Ortsbeirates. Insbesondere hilft es nicht, wenn es dabei um eine der fundamentalsten Interessen einer Stadt geht – das liebe Geld.

Der Ortsbeirat Fahrland wurde im November durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam informiert, dass er mit einem in Potsdam hinlänglich bekannten Investor einen städtebaulichen Vertrag für den Entwicklungsbereich an der Ketziner Straße 22 im Ortsteil Fahrland geschlossen hat. Bis dahin wäre das sicher nicht ungewöhnlich, wenn es sich nicht um einen Vertrag gehandelt hätte, bei dem sich Verwaltung, Ortsbeirat und Investor nicht so richtig auf die Energieeffizienz der zu errichtenden Wohnhäuser einigen konnten. Der Ortsbeirat wollte verhindern, dass die Gebäude mit Einzelgasheizungen ausgestattet werden, was im Jahr 2018 nicht unbedingt das Maß der Dinge in Bezug auf den Klimaschutz ist. Am Ende stand die Forderung nach einem KfW-40 Standard für die Gebäude als Beschluss fest. Damit sind fossile Energieträger zu Heizzwecken ausgeschlossen, was übrigens auch für die Mehrzahl der Häuser in Fahrland gilt. Auch der „Hinweis“ des Investors, dass er, wenn der Ortsbeirat das so beschließt, alle weiteren Aktivitäten in Fahrland einstellen würde, konnte den Ortsbeirat nicht verschrecken. Noch im März 2017 wurde dem Ortsbeirat durch die Verwaltung mitgeteilt, dass der Vertrag nur unterzeichnet wird, wenn „der Ortsbeirat Fahrland (…) nicht maßgebliche Bedenken erhebt.“ (Schreiben Bereich Planungsrecht vom 10.03.2017) Diese maßgeblichen Bedenken hatte der Ortsbeirat mit der beschlossenen und nochmals bestätigten Forderung zur Energieeffizienz aber unzweifelhaft ausgesprochen.

Warum forderte der Ortsbeirat diesen Energiestandard vom Investor?

Das ist recht einfach zu beantworten. Der überwiegende Teil der Häuser in Fahrland wird mit Fernwärme auf Basis von Biogas versorgt. Weiterhin hat der Ortsbeirat tatsächlich nur einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit Leben erfüllt, das klimapolitische Leitbild der Landeshauptstadt Potsdam. Dieses formuliert: „Anders als viele schrumpfende Städte in Ost und West ist die Landeshauptstadt nicht darauf angewiesen, potenzielle Bauherren mit „Dumping-Angeboten“ zu locken, sondern kann tendenziell anspruchsvollere Gebäudestandards (einschließlich solcher der Ausrichtung der Gebäude zwecks Optimierung der Solarausbeute) implementieren, z. B. auch durch städtebauliche Verträge.“ (Integriertes Klimaschutzkonzept 2010 der Landeshauptstadt Potsdam) Warum die Forderung nach einem anspruchsvolleren Gebäudestandard nicht von der Verwaltung kam, bleibt rätselhaft. Anders als beim Ortsbeirat, sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung für die Verwaltung (mit wenigen Ausnahmen) Handlungsrichtschnur und bindend.

Was ist nun aus dem Beschluss des Ortsbeirates geworden?

Der Oberbürgermeister hat die Formulierung ersatzlos gestrichen, den Vertrag mit dem Investor unterzeichnet und dann den Ortsbeirat informiert. Begründet wurde die Streichung der Regelung mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Investor entstehen würden, mit der Tatsache, dass man derartige Regelungsinhalte zur Energieeffizienz nicht zum Maßstab für städtebauliche Verträge machen könne und dass es sich im Übrigen um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handele, bei welchem der Ortsbeirat nur konsultiert wurde. Nun muss man wissen, dass derartige Regelungsinhalte grundsätzlich zulässig sind. Es stellen sich die Fragen: Warum sind die wirtschaftlichen Interessen des Investors wichtiger als der Klimaschutz? Warum kann der Oberbürgermeister derartige Regelungen nicht zum Maßstab für städtebauliche Verträge machen, wenn es doch durch die Stadtverordneten so beschlossen wurde?

In der Sitzung vom 30. März 2017 wurde dem Ortsbeirat nach einer Diskussion des strittigen Punktes vom Leiter des Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung noch vermittelt, dass eine Entwicklung des Gebietes bei Nichtunterzeichnung des städtebaulichen Vertrages nur über ein Bebauungsplanverfahren erfolgen kann. Dieses Verfahren hätte, nachdem es schon zwischen Ortsbeirat und Investor zu keiner Einigung gekommen ist, die Möglichkeit der Interessenabwägung zwischen der Allgemeinheit und dem Investor gegeben. Schließlich ist das Plangebiet hinreichend groß, um es einer eigenständigen städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Denken wir doch einfach daran, dass es in Fahrland deutlich zu wenig Gewerbefläche gibt. Mit der Streichung und Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister wurden nunmehr Tatsachen geschaffen und einseitig den wirtschaftlichen Interessen des Investors Vorrang gegeben.

Warum ist dies ohne Not geschehen?

Ein möglicher Erklärungsansatz: In Potsdam fehlen Kitaplätze – viele Kitaplätze. Der Bau dauert lange und kostet Geld – wirklich viel Geld. Geben wir es an dieser Stelle zu: Die Verwaltung hat die Entwicklung schlicht verpennt. In Fahrland gibt es neben der bestehenden und voll ausgebuchten Kita zwei mögliche Bauplätze für eine Kindertagesstätte. Ein städtisches Grundstück und ein Grundstück, welches dem selben Investor gehört, der auch an der Ketziner Straße 22 bauen will. Nach dem gültigen B-Plan für das Gebiet, in dem dieses Grundstück liegt, ist dort nur eine „Kindertagesstätte“ zulässig. Da das für den Investor aber kaum wirtschaftlich ist, er daher schon Pläne für eine Kombination aus Kita und Alters-/Pflegeheim hat und anscheinend auch von der Verwaltung kein Signal zum Bedarf gekommen ist, hat er diese Kita in den letzten 10 Jahren nicht gebaut. Mit Häusern und Wohnungen kann man einfach mehr verdienen. Wohin die Eltern ihre Kinder bringen, kann dem Investor tatsächlich egal sein, denn das wird an die Allgemeinheit delegiert, die Landeshauptstadt Potsdam. Doch nun herrscht großer Leidensdruck bei der Stadt und den Eltern, denn der Bedarf übersteigt das Angebot deutlich. Da gibt es die Idee, der Investor könnte doch jetzt die Kita bauen. Schließlich besteht Baurecht und so ein Investor ist ja auch viel, viel schneller als die Verwaltung und der kommunale Immobilienservice. Günstiger wird es für die Landeshauptstadt mutmaßlich auch. Aber leider rechnet sich so eine Kita ja immer noch nicht und der Ortsbeirat beschließt auch noch, dass der Investor keine Gasheizungen in die neuen Häuser einbauen darf. Und nach Aussage des Investors stellt er dann alle Aktivitäten im schönen Fahrland ein, wozu mutmaßlich auch der Bau der Kita gehört.

Nun muss man abwägen: Problem gelöst, Geld gespart – oder – Klimaschutz und Votum des demokratisch gewählten Ortsbeirates beachten?

Wie leicht ist dem Oberbürgermeister diese Entscheidung gefallen? Wie leicht wurde sie ihm gemacht? Worüber hatte sich noch der Wahlpotsdamer Günther Jauch 2011 beschwert? (http://www.tagesspiegel.de/berlin/potsdam-jauch-schaltet-sich-in-immobilienskandal-ein/4748018.html)

Ich habe die Frage aus der Überschrift für mich übrigens beantwortet: Es ist vermutlich einfach nur ein sehr schlechter politischer Stil ?

Stefan Matz
Mitglied des Ortsbeirates Fahrland

PS: Für die fragliche Fläche an der Ketziner Straße 22 besteht nach Angaben der Verwaltung (Wohnungsbaupotenziale der Landeshauptstadt Potsdam, Juni 2017, Anlage 1 zur Vorlage – 17/SVV/0878) kein Baurecht. Ein städtebaulicher Vertrag für eine Fläche für die es keinen gültigen B-Plan und auch kein Baurecht gibt? Kann man jetzt schon Baurecht über einen städtebaulichen Vertrag schaffen?

 

In der Presse:
PNN vom 13.04.2017: Ortsbeirat riskiert Zehn-Millionen-Euro-Projekt
PNN vom 24.11.2017: Beschluss ignoriert

Bebauungsplan Nr. 156 „Friedrichspark“ – frühzeitige Beteiligung

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan 156 „Gewerbeflächen Friedrichspark“ möchte die Bürger_innen-Initiative Fahrland folgende Punkte aufnehmen lassen und hat diese der Verwaltung übermittelt:

1. Wir fordern einen direkten ÖPNV-Anschluss des Gewerbegebiets in Richtung Marquardt/Uetz-Paaren und in Richtung Fahrland/Satzkorn.

2. Wir wollen, dass weitere Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, z. B. ein Bäcker, ein Drogeriemarkt oder Gastronomie. Das Hotel- und Rehazentrum wird befürwortet. 

 
3. Der 66-Seen-Wanderweg und der Gartenkulturpfad „Stilles Havelland“, die durch das Planungsgebiet führen, sind als attraktive Rad- und Wanderwege auszubauen.
 
4. Wir lehnen ein 60 Meter hohes Logistikgebäude entschieden ab und fordern eine deutlich niedrigere Höhenbegrenzung, die sich an üblichen Höhen für Logistikgebäude in Brandenburg orientiert.
Infos der Stadt und die Möglichkeit, selbst noch bis 12.1. Einsprüche zu senden, findet ihr hier

Ein Gedicht aus Marquardt – Prioritätenverschiebung

Prioritätenverschiebung

Da steht er wieder und heizt ein!
Was mag wohl das Thema sein?
Es ist mal wieder die Ignoranz
einer amtlichen Instanz!
Was man versprach in Reden und schrieb,
ist ihnen plötzlich nicht mehr lieb:

Es ist doch alles so beschwerlich,
wir sind auch nicht zuständig.
In weiter Zukunft, vielleicht in Jahren
könne man Aktivitäten zusagen.
Prioritäten, die man mal hat festgelegt,
werden runtergestuft, herabgefegt!

Da kann man doch nicht schweigen,
oder gar Verständnis zeigen!
Wenn man den Bürger zunächst befragt,
um seine Wünsche bittet und zusagt,
dass mehrheitliche Voten werden in Planung aufgenommen,
dann, so denkt der Bürger, das Amt werde dem auch nachkommen.
Aber leider ist dem zu oft nicht so.
Der Amtmann in seinem Büro
Kommunikation mit auswärtigen Behörden scheut,
oder bekommt er gar eingebleut:
Anhörung schön und gut,
doch erstmal nicht sofort was tut!
Wartet einfach mal ab, wie der Bürger reagiert aufs Nichtstun,
können dann immer noch begründen, warum die Arbeiten ruhn.
Will nun nicht weiter lamentieren,
sondern nur zitieren
aus dem Referat 43 ÖPNV, Eisenbahnen
des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung:

„Besonderes Augenmerk liegt auf der demografischen Entwicklung und einer sozialen, wirtschaftlichen sowie nachhaltigen Gestaltung des Nahverkehrssystems im Kundeninteresse der Fahrgäste. Mit der Setzung von Qualitätsstandards soll das ÖPNV-System verbessert werden, so auch der schrittweise Ausbau barrierefreier Reiseketten.“

Und noch ein Statement aus demselben Ministerium vom 30. 06. 2016:

„Mobilität ist als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge die Voraussetzung, um den Wirtschaftsstandort Brandenburg attraktiv und wettbewerbsfähig zu erhalten und die Mobilität von Menschen und Gütern zu sichern.“

Muß dem noch was werden hinzugefügt!
Wenn man nicht demgemäß handelt, dann man die Bürger betrügt!
Und dass darf man sich nicht gefallen lassen, akzeptieren!
Dagegen muß man demonstrieren
und gelegentlich machen Rabatz,
bis, was man zusagte, in aktueller Arbeit findet Platz!

Marquardt, den 30. Dezember 2017

Josef Grütter