von Tina Lange | Dienstag, 3. November 2020
Erfolgreiche Kooperation der Ortsbeiräte von Fahrland, Uetz-Paaren und Satzkorn
Große Freude in den Potsdamer Ortsteilen Fahrland, Uetz-Paaren und Satzkorn! Am 30.10.2020 teilte die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Havelland den beteiligten Ortsbeiräten mit, dass ihr Antrag auf Förderung von drei Mitfahrbänken in den jeweiligen Ortsteilen über das Förderprogramm „Kleine lokale Initiativen“ bewilligt worden ist. Aus 28 eingereichten Projekten wurden 12 ausgewählt, darunter das Projekt „Mitfahrbänke“.
Nach dem Beispiel von Priort, wo die seit 2019 betriebene Mitfahrbank erfolgreich funktioniert, werden die Bänke mit ausklappbaren Richtungsanzeigern nun im kommenden Jahr an zentralen Stellen in Uetz, Fahrland und Satzkorn aufgestellt. Die Finanzierung erfolgt anteilig über die Ortsteilbudgets und den durch die drei Ortsteile geteilten und nun bewilligten Förderbetrag in Höhe von 5000 €.
Susanna Krüger, stellvertretende Ortsvorsteherin von Satzkorn und Initiatorin des Antrags: „Wie schön, dass unsere Idee Anklang gefunden hat! Neben dem stündlichen Bus gibt es durch die Bänke bald eine weitere Möglichkeit, auch ohne eigenes Auto aus den Dörfern in die Stadt zu kommen. Das Mitfahren und Mitnehmen ist ganz einfach, schont die Umwelt und fördert den nachbarschaftlichen Zusammenhalt. Die nördlichen Ortsteile, Potsdam und Priort werden so besser untereinander vernetzt.“
von Jörg Walter | Montag, 28. September 2020
Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes,
mein Name ist Jörg Walter, ich bin seit 1987 Einwohner eines Ortsteiles von Potsdam, der dazu beiträgt, überwiegend den ländlichen Raum des Stadtgebietes zu prägen. Ich habe 2 Kinder, 2 Schwiegerkinder und 5 Enkelkinder. Diese wunderbare Tatsache motiviert mich, heute hier gemeinsam mit Ihnen meinen Feierabend nach einem, zumindest bei mir, turbulenten Arbeitstag zu verbringen. Ich möchte sie gern ermutigen, dem Beschlussvorschlag zum B-Plan 161 an die SVV in der aktuell vorliegenden Form NICHT zuzustimmen.
Ich hoffe, dass Sie unser kleines Anschreiben im Vorfeld per HausPost erhalten haben und wir sie auf einen Aspekt des Thema‘s KlimaNotstand in Potsdam einstimmen konnten. Als Mitglied einer AnwohnerInitiative, DER Bürgerinitiative Fahrland und des Ortsbeirates von Fahrland muss ich an dieser Stelle feststellen, dass es uns zwar gelungen ist, die Bebauung einer Grünfläche im Schnellverfahren eines städtebaulichen Vertrages in ein ordnungsgemäßes Bauplanungsverfahren umzuwandeln, aber inhaltlich sind aus seinerzeit 34 geplanten Einfamilienhäusern mit 68 Autoparkplätzen, nunmehr 33 Einfamilienhäuser mit 70 Parkplätzen geworden. Wir sprechen hier von einer überschaubar großen Grünfläche von 1,5ha oder 15.696m², die am Ende, laut Begründung im Umweltbericht vom 11.Juni 2020 mit 7.473,5m² versiegelt sein wird. Mit weiteren Zahlen möchte nicht aufwarten, sondern nur kurz aus der „allgemein verständlichen Zusammenfassung“ im Kapitel C.3.3 des Umweltberichtes zitieren:
„Im Rahmen der Umweltprüfung wurde festgestellt, dass dessen Durchführung voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Fläche und Boden, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und Klima / Luft / Lufthygiene nach sich ziehen wird. Maßnahmen zur Vermeidung werden hierbei bereits berücksichtigt.“ Selbstverständlich wurden alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung und Minderung von Umweltauswirkungen festgesetzt. Das Entsiegelungs-ÖkoPlusKonto des Inverstors aus dem Bebauungsplan 32 „ehemalige Kasernen Eiche“ wurde mit 1000m² angezapft und eine Ackerfläche von 5.766m² in Schmergow soll in eine Grünfläche umgewandelt werden.
Auch der mühsam ausgehandelte Kompromiss des 5m breiten Grünstreifens an den jeweiligen Grundstücksgrenzen zur aktuellen Bestandsbebauung, der zwar nicht mit Feigenbäumen bepflanzt, aber immerhin als Feigenblatt dienen soll, hilft dem Grundproblem der massiven Boden-Versiegelung nicht wirklich weiter. Hierdurch wird kein einziger Quadratmeter Grünfläche weniger versiegelt. Soll das die Antwort der Bauverwaltung auf den von Ihnen, den Stadtverordneten in Potsdam ausgerufenen Klimanotstand sein?
Wollen Sie dem zustimmen? Oder gibt es vielleicht doch noch eine Chance auf ein Innehalten, ein Nachdenken, ein Nachsteuern gerade und besonders an diesem, vergleichsweise kleinen Bauvorhaben.
Wann ist der Zeitpunkt erreicht, wo wir über eine „Ethik des Genug“ im Sinne unserer Verantwortung den nächsten Generationen gegenüber konkret werden können? Wir finden, es ist noch nicht zu spät, Ihren eigenen Beschluss vom 14. August 2019 „die Prüfung der Klimaauswirkungen künftig bei allen Beschlüssen zu berücksichtigen“ ernst zu nehmen und auf die aktuelle Beschluss-Vorlage anzuwenden.
Es sind nicht mehr so sehr viele Entscheidungen, die wir zum Thema Klimawandel in Potsdam noch selbst in der Hand haben. Möglicherweise werden dann 33 Potsdamer, noch nicht näher bekannte, Familien, darunter eventuell eine Apothekerfamilie, enttäuscht sein, demnächst kein kleines Häuschen im ländlichen Raum beziehen zu dürfen. Andererseits kann ich Ihnen versichern, dass deutlich mehr als 33 Fahrländer Familien, die bereits im alten Fahrländer Ortkern wohnen, aufatmen werden, wenn der Plan noch einmal überarbeitet wird.
Ihre Stimme zählt. Danke für die Aufmerksamkeit.
Redebeitrag Bauausschuss 22.09.2020, Jörg Walter
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) entschieden (gemäß Anlagen 2A, 2B, 3A und 3B).
- Dem geänderten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) wird zugestimmt (siehe Anlage 6).
- Der Bebauungsplan Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
von Redaktionsteam | Montag, 10. August 2020
Der neue B-Plan Ketziner Str. ist fertig, laut Mitteilung der Stadt hier.
Leider ungeändert, trotz zahlreicher Einwendungen, auch von unserer Seite…
Alle Unterlagen zum B-Plan sind bei der Stadt auch online hier zu finden
von Redaktionsteam | Sonntag, 12. Juli 2020
Im Moment geht es Knall auf Fall: Schon wieder liegt ein Babuungsplan für Fahrland aus, schon der 3. in kurzer Zeit. Aber wir haben uns die Zeit genommen und auch diesen kritisch geprüft und unsere Anmerkungen an die Stadt gesendet. Diese könnt ihr hier nachlesen. Alle Informationen der Stadt zum Bebauungplan findet ihr noch bis 06. August hier online – bis zu dem Datum kann auch Jede*r noch per Mail oder Post Stellungnahmen senden. Natürlich können auch Elemente von uns verwandt werden, wenn ihr unsere Meinung teilt.
Hier unsere Stellungnahme, die sich auf die 3. Kita, den Bau des altersgerechten Wohnens, die Aufwertung des Spielplatzes und die neue Zufahrt bezieht:
Wir begrüßen grundsätzlich die im Ortsbeirat bereits angekündigte und nun ausliegende Änderung des Bebauungsplanes, mit dem „Ziel der Planung […], die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte und von Wohnraum für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen sowie zur Sicherung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Spielplatz‘ zu schaffen“ (S. 26 der Begründung). Um dies bestmöglich erreichen zu können, bitten wir jedoch im Interesse des Ortes um Beachtung der folgenden Punkte:
1. Bau der Kindertagesstätte
Der Bau einer Kindertagesstätte an diesem Ort ist bereits seit vielen Jahren möglich, bisher jedoch leider nicht umgesetzt worden. Dies hat in den vergangenen Jahren bereits zu erheblichen Spannungen im Ortsteil geführt, da es zeitweise deutlich zu wenig Plätze gab. Wir haben Sorge, dass die Änderung des Bebauungsplanes auch jetzt nicht zum Bau der auf einer Teilfläche weiterhin vorgesehenen Kindertagesstätte führt. Daher fordern wir eine Zwangsverknüpfung der Wohnanlage für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen mit dem Bau der Kita im Bebauungsplan sowie im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages. Über eine zeitliche Kopplung darf es nur möglich sein die Wohnanlage zu errichten, wenn zeitgleich auch die Kindertagesstätte errichtet (und in Betrieb genommen) wird. Dies ist zur langfristigen Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Kinderbetreuungsplätze vor Ort nötig.
Die Verkleinerung der Fläche für die Kindertagesstätte mit geplanten 120 Plätzen auf 2.418m² erachten wir als zu klein. Auch wenn die Größe rein rechtlich ausreichend sein kann, erfüllt dies nicht die Anforderungen an eine Kindertagesstätte im ländlichen Raum. Hier sind die Ansprüche an gesundes Aufwachsen im Grünen mit ausreichend Platz auch für naturnahe Pädagogik höher und die Platzverhältnisse weitläufiger. Daher ist es nicht nötig mit Mindestmaßen zu kalkulieren wie in einer innerstädtischen Kindertagesstätte. Dies ist auch ein besonderer Standortvorteil für ländliche Kindertagesstätten, den man nicht grundlos aufgeben darf. Daher ist die Fläche auf min. 3.000m² zu vergrößern.
Im Bebauungsplan wird „[f]ür die geplante Kindertagesstätte (KITA) […] erwartet, dass aufgrund der Lage im ländlichen Raum etwa die Hälfte der Kinder mit dem privaten Pkw zur Betreuungseinrichtung gebracht werden“ (S. 27 der Begründung). Dies entspricht nicht den für den Norden vorgesehenen Verkehrskonzepten, wie man aktuell an den Planungen des Entwicklungsbereiches Krampnitz – einer Ortslage von Fahrland und damit unmittelbar angrenzend – beobachten kann. Es erschließt sich nicht, warum man gerade einmal 2 km Luftlinie weiter in Krampnitz davon ausgeht, dass gar keine Kinder mit dem Auto gebracht werden (wie aktuell aus der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 141-3 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Nord“ für die dortige Kita und Schule eindeutig hervorgeht) und hier auf Grund der Lage etwa 50%. Dieser Widerspruch ist aufzulösen.
2. Spielplatz
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll der bereits vorhandene Spielplatz rechtssicher festgesetzt werden. Dies ist zu begrüßen. Dabei sollte jedoch gleich eine Aufwertung des Spielplatzes vorgesehen werden, um dessen Attraktivität erheblich zu steigern: Die Spielfläche soll vergrößert und um weitere Geräte ergänzt werden. Der Zierrasen kann dafür verkleinert werden. Dabei sind sowohl Geräte für 0-6jährige, 6-12jährige als auch Jugendliche mit einzubeziehen.
Zudem sind attraktive Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Auch Verschattungsmaßnahmen müssen eingeplant werden – langfristig über entsprechend positionierte Bäume sowie kurzfristig hilfsweise mit Sonnensegeln. Für die Sauberkeit sind entsprechende Abfallbehälter vorzusehen, die nicht von Tieren geleert werden können.
Zum Schutz der Anlage vor den derzeit leider regelmäßig auftretenden Schäden durch Wildtiere ist eine Einzäunung vorzusehen und im Bebauungsplan festzusetzen. Dabei sind Zugänge von mehreren Seiten aus sicherzustellen.
3. Wohnanlage für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen
Wir begrüßen die Planung eines „Nutzungskonzepts für eine Wohnanlage für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen“. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass diese Zweckbestimmung dann auch in geeigneter Weise verbindlich im Bebauungsplan festgeschrieben oder im Städtebaulichen Vertrag geklärt wird. Eine bloße Umwidmung in „allgemeines Wohngebiet“ birgt sonst die Gefahr, dass am Ende doch wieder nur einfache, lukrativere Wohnungen gebaut werden statt der dringend vor Ort benötigten Infrastruktur für ältere Menschen.
Für die weitere Spezifizierung des Nutzungskonzeptes werden im aktuellen Bebauungsplanentwurf drei Varianten vorgestellt, die im Weiteren untersucht werden sollen. Auf Grund der Bedarfe vor Ort bevorzugen wir die Kombination der Varianten 1 und 2: eine klassische Pflegeeinrichtung (gegebenenfalls auch kleiner als die 120 Betten) und betreute Wohngruppen. Dabei sind bei den betreuten Wohngruppen die mindestens 30% mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum einzuhalten und im besten Fall auf 50% zu erhöhen.
In der Wohnanlage ist auch ein zentraler, für die Öffentlichkeit zugänglicher größerer Raum als Treffpunkt und Begegnungsort für kleinere Veranstaltungen einzubeziehen. Hierfür besteht im Ort ohnehin derzeit ein Mangel, zudem ist dies auch für die Senior*innen sehr gut nutzbar – die dann dort wohnenden ebenso wie die im Ort wohnhaften. So wird auch das soziale Miteinander in Fahrland gefördert und es können sowohl interne als auch externe Angebote entstehen.
4. Geänderte Zufahrt
Wir begrüßen die geänderte Zuwegung über die zentrale Gartenstraße statt des Hasenstegs sowie die Beachtung von MIV und Fuß-/Radverkehr. Da für die geplanten Einrichtungen vor Ort auch Lieferverkehr anstehen wird, ist auf den Lärmschutz für die angrenzenden Wohnhäuser zu achten.
Darüber hinaus ist genauer darzustellen, wie dieser Lieferverkehr in Form größerer Fahrzeuge an der Engstelle von nur 6,5m Straßenbreite (in Kombination mit dem Fuß- und Radweg) funktioniert.
Eine Frage stellt sich noch in Bezug auf die bestehende, wenn auch unbefestigte Zufahrt zum angrenzenden Heizkraftwerk: Wieso wird selbige Zufahrt nicht genutzt oder zumindest das Heizkraftwerk beim Neubau der Zuwegung mit einbezogen? Wurde beides geprüft? Wenn nicht, sollte dies nachgeholt werden.