Unsere Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplans „Am Königsweg“, Teilbereich Gartenstraße/Am Upstall

Im Moment geht es Knall auf Fall: Schon wieder liegt ein Babuungsplan für Fahrland aus, schon der 3. in kurzer Zeit. Aber wir haben uns die Zeit genommen und auch diesen kritisch geprüft und unsere Anmerkungen an die Stadt gesendet. Diese könnt ihr hier nachlesen. Alle Informationen der Stadt zum Bebauungplan findet ihr noch bis 06. August hier online – bis zu dem Datum kann auch Jede*r noch per Mail oder Post Stellungnahmen senden. Natürlich können auch Elemente von uns verwandt werden, wenn ihr unsere Meinung teilt.

Hier unsere Stellungnahme, die sich auf die 3. Kita, den Bau des altersgerechten Wohnens, die Aufwertung des Spielplatzes und die neue Zufahrt bezieht:

Wir begrüßen grundsätzlich die im Ortsbeirat bereits angekündigte und nun ausliegende Änderung des Bebauungsplanes, mit dem  „Ziel der Planung […], die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte und von Wohnraum für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen sowie zur Sicherung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Spielplatz‘ zu schaffen“ (S. 26 der Begründung). Um dies bestmöglich erreichen zu können, bitten wir jedoch im Interesse des Ortes um Beachtung der folgenden Punkte:

1. Bau der Kindertagesstätte

Der Bau einer Kindertagesstätte an diesem Ort ist bereits seit vielen Jahren möglich, bisher jedoch leider nicht umgesetzt worden. Dies hat in den vergangenen Jahren bereits zu erheblichen Spannungen im Ortsteil geführt, da es zeitweise deutlich zu wenig Plätze gab. Wir haben Sorge, dass die Änderung des Bebauungsplanes auch jetzt nicht zum Bau der auf einer Teilfläche weiterhin vorgesehenen Kindertagesstätte führt. Daher fordern wir eine Zwangsverknüpfung der Wohnanlage für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen mit dem Bau der Kita im Bebauungsplan sowie im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages. Über eine zeitliche Kopplung darf es nur möglich sein die Wohnanlage zu errichten, wenn zeitgleich auch die Kindertagesstätte errichtet (und in Betrieb genommen) wird. Dies ist zur langfristigen Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Kinderbetreuungsplätze vor Ort nötig.

Die Verkleinerung der Fläche für die Kindertagesstätte mit geplanten 120 Plätzen auf 2.418m² erachten wir als zu klein. Auch wenn die Größe rein rechtlich ausreichend sein kann, erfüllt dies nicht die Anforderungen an eine Kindertagesstätte im ländlichen Raum. Hier sind die Ansprüche an gesundes Aufwachsen im Grünen mit ausreichend Platz auch für naturnahe Pädagogik höher und die Platzverhältnisse weitläufiger. Daher ist es nicht nötig mit Mindestmaßen zu kalkulieren wie in einer innerstädtischen Kindertagesstätte. Dies ist auch ein besonderer Standortvorteil für ländliche Kindertagesstätten, den man nicht grundlos aufgeben darf. Daher ist die Fläche auf min. 3.000m² zu vergrößern.

Im Bebauungsplan wird   „[f]ür die geplante Kindertagesstätte (KITA) […] erwartet, dass aufgrund der Lage im ländlichen Raum etwa die Hälfte der Kinder mit dem privaten Pkw zur Betreuungseinrichtung gebracht werden“ (S. 27 der Begründung). Dies entspricht nicht den für den Norden vorgesehenen Verkehrskonzepten, wie man aktuell an den Planungen des Entwicklungsbereiches Krampnitz – einer Ortslage von Fahrland und damit unmittelbar angrenzend – beobachten kann. Es erschließt sich nicht, warum man gerade einmal 2 km Luftlinie weiter in Krampnitz davon ausgeht, dass gar keine Kinder mit dem Auto gebracht werden (wie aktuell aus der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 141-3 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Nord“ für die dortige Kita und Schule eindeutig hervorgeht) und hier auf Grund der Lage etwa 50%. Dieser Widerspruch ist aufzulösen.

2. Spielplatz

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll der bereits vorhandene Spielplatz rechtssicher festgesetzt werden. Dies ist zu begrüßen. Dabei sollte jedoch gleich eine Aufwertung des Spielplatzes vorgesehen werden, um dessen Attraktivität erheblich zu steigern: Die Spielfläche soll vergrößert und um weitere Geräte ergänzt werden. Der Zierrasen kann dafür verkleinert werden. Dabei sind sowohl Geräte für 0-6jährige, 6-12jährige als auch Jugendliche mit einzubeziehen.

Zudem sind attraktive Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Auch Verschattungsmaßnahmen müssen eingeplant werden – langfristig über entsprechend positionierte Bäume sowie kurzfristig hilfsweise mit Sonnensegeln. Für die Sauberkeit sind entsprechende Abfallbehälter vorzusehen, die nicht von Tieren geleert werden können.

Zum Schutz der Anlage vor den derzeit leider regelmäßig auftretenden Schäden durch Wildtiere ist eine Einzäunung vorzusehen und im Bebauungsplan festzusetzen. Dabei sind Zugänge von mehreren Seiten aus sicherzustellen.

3. Wohnanlage für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen

Wir begrüßen die Planung eines „Nutzungskonzepts für eine Wohnanlage für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen“. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass diese Zweckbestimmung dann auch in geeigneter Weise verbindlich im Bebauungsplan festgeschrieben oder im Städtebaulichen Vertrag geklärt wird. Eine bloße Umwidmung in „allgemeines Wohngebiet“ birgt sonst die Gefahr, dass am Ende doch wieder nur einfache, lukrativere Wohnungen gebaut werden statt der dringend vor Ort benötigten Infrastruktur für ältere Menschen.

Für die weitere Spezifizierung des Nutzungskonzeptes werden im aktuellen Bebauungsplanentwurf drei Varianten vorgestellt, die im Weiteren untersucht werden sollen. Auf Grund der Bedarfe vor Ort bevorzugen wir die Kombination der Varianten 1 und 2: eine klassische Pflegeeinrichtung (gegebenenfalls auch kleiner als die 120 Betten) und betreute Wohngruppen. Dabei sind bei den betreuten Wohngruppen die mindestens 30% mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum einzuhalten und im besten Fall auf 50% zu erhöhen.

In der Wohnanlage ist auch ein zentraler, für die Öffentlichkeit zugänglicher größerer Raum als Treffpunkt und Begegnungsort für kleinere Veranstaltungen einzubeziehen. Hierfür besteht im Ort ohnehin derzeit ein Mangel, zudem ist dies auch für die Senior*innen sehr gut nutzbar – die dann dort wohnenden ebenso wie die im Ort wohnhaften. So wird auch das soziale Miteinander in Fahrland gefördert und es können sowohl interne als auch externe Angebote entstehen.

4. Geänderte Zufahrt

Wir begrüßen die geänderte Zuwegung über die zentrale Gartenstraße statt des Hasenstegs sowie die Beachtung von MIV und Fuß-/Radverkehr. Da für die geplanten Einrichtungen vor Ort auch Lieferverkehr anstehen wird, ist auf den Lärmschutz für die angrenzenden Wohnhäuser zu achten.

Darüber hinaus ist genauer darzustellen, wie dieser Lieferverkehr in Form größerer Fahrzeuge an der Engstelle von nur 6,5m Straßenbreite (in Kombination mit dem Fuß- und Radweg) funktioniert.

Eine Frage stellt sich noch in Bezug auf die bestehende, wenn auch unbefestigte Zufahrt zum angrenzenden Heizkraftwerk: Wieso wird selbige Zufahrt nicht genutzt oder zumindest das Heizkraftwerk beim Neubau der Zuwegung mit einbezogen? Wurde beides geprüft? Wenn nicht, sollte dies nachgeholt werden.

Bebauungsplan Nr. 141-3 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Nord“ – Stellungnahme der BI

Stellungnahme der Bürger_innen-Initiative Fahrland zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 141-3 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Nord“.

Wir begrüßen die umfassende Auslegung des Bebauungsplanes nebst der Vielzahl an tiefgehenden Gutachten, die in der frühzeitigen Beteiligung vor einem Jahr noch fehlten. Auch begrüßen wir die insgesamt hohen angelegten Standards in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz sowie regenerativer Energienutzung. Trotzdem sind wir nicht mit allen getroffenen Schlussfolgerungen einverstanden, wie im Folgenden dargelegt wird.

1. Behutsame Entwicklung im Einklang mit der Natur

Krampnitz liegt am direkten Rand der Döberitzer Heide, einem Naturschutzgebiet von großer Bedeutung für die Region. Wir fordern daher weiterhin eine behutsame Entwicklung von Krampnitz, die dem aktiven Umwelt- und Klimaschutz größtmögliche Bedeutung zumisst.

Dazu zählt insbesondere die Nutzung dezentraler regenerativer Energiequellen, die hier leider bisher nicht vorgesehen sind. Daher sind Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie (Photovoltaik und Solarthermie) auf und an allen Neubauten, vor allem den Gebäuden für Schule/Hort/Kita verpflichtend vorzusehen. Diese ist mit der absolut wünschenswerten Dachbegrünung zu kombinieren und in Einklang zu bringen. Darüber hinaus sind auch Fassadenbereiche von Neubauten mit Solarenergieanlagen auszustatten.

In der frühzeitigen Beteiligung wurde die Machbarkeit auch bereits dargestellt: „Die dezentrale Erzeugung regenerativer Energie für Strom- und Wärmebedarf ist eine wichtige Grundlage von klimafreundlichen Quartieren. Daher ist für alle Flachdachflächen, die nicht dem Aufenthalt oder anderen Nutzungen dienen sollen, eine Kombination aus extensiver Begrünung und der Installation von Photovoltaik möglich. Auch für flachgeneigte Dächer sowie für ausgewählte Fassadenbereiche ist die Installation von gebäudeintegrierter Photovoltaik umsetzbar.“ (S. 94 der Begründung von 2019). Es erschließt sich nicht, warum hier dann nun auf die verbindliche Festsetzung und sogar überhaupt die Ermöglichung von Solarenergieanlagen verzichtet wurde.

Für sämtliche Bestandsgebäude sind trotz Denkmalschutz und Walmdachformen Realisierungsmöglichkeiten für Anlagen zur Nutzung von Sonnenergie auf und an den Gebäuden zu prüfen. Es sind Fassaden- und Dachflächen in die Prüfung einzubeziehen.

Insbesondere für die Schule ist neben dem Beitrag zu nachhaltiger Energienutzung auch der durch die Nutzung von Sonnenenergie mögliche aktive Beitrag zu Bildung für Nachhaltige Entwicklung für die Schüler_innen von entscheidender Bedeutung.

Darüber hinaus ist die noch fehlende Pflanzliste für die Dachbegrünung zu ergänzen.

Neben der Begrünung von Dächern sind auch Fassadenbegrünungen festzusetzen.

Dem gebietsprägenden und erhaltenswerten Baumbestand im Bebauungsplanareal wird bisher zu wenig Bedeutung beigemessen. Er ist tabellarisch sowie kartiert zu erfassen. Dabei sind für jeden Baum oder in den Waldarealen jede Baumgruppe die Erhaltungsmöglichkeiten intensiv zu prüfen und abzuwägen. Insbesondere prägende Alt- und Höhlenbäume sind verbindlich im Bebauungsplan festzusetzen. Dies trägt erheblich zum Erhalt der klimatischen Ausgleichsfunktion (Sauerstoffproduzent, Staub- und CO2-Filter, Lärmschutz etc.), zum aktiven Umweltschutz (Lebensraum für zahlreiche Tierarten), zum angemessenen Übergang in das angrenzende Naturschutzgebiet Döberitzer Heide, zum Hitzeschutz sowie der Erholungsfunktion und Lebensqualität für die neu hinzuziehenden Bewohner_innen bei.

Die vorgesehenen Ersatzquartiere für Fledermäuse und Vögel sind so festzusetzen, dass ein lückenloser Umzug der Tiere von ihren alten in die neuen Quartiere möglich ist. Keinesfalls darf es während der Bautätigkeiten geschehen, dass alte Quartiere zerstört werden, bevor die neuen geschaffen sind.

Die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die verlorenen Waldflächen sind mit der Niederlausitz viel zu weit von Krampnitz entfernt. Es sind Möglichkeiten in direkter Umgebung (Stadtgebiet oder angrenzende Landkreise) intensiv zu prüfen. Eine Unmöglichkeit von solch näheren Ausgleichsmaßnahmen ist nachzuweisen, bevor auf die Niederlausitz ausgewichen wird.

Für einzelne Ersatzpflanzungen von Bäumen bietet sich auch die unmittelbare Umgebung an: Beispielsweise die in den letzten Jahren stark ausgelichtete Allee entlang der L92 zwischen Fahrland und Neu Fahrland, die Gartenstraße in Fahrland sowie zahlreiche unbeschattete Spielplätze in Fahrland sowie im gesamten Stadtgebiet. Dies ist zu prüfen und dann auch zu nutzen.

2. Biotopkartierung

Im Dokument „Biotopkartierung – Übersicht geschützte Biotope“ stimmen die Grenzen der geschützten Biotope nicht mit den Angaben beim Metadatenportal „Metaver“ überein. Das geschützte Gebiet ist deutlich größer. Metaver bezieht seine Daten vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg. Die Biotopkartierung muss entsprechend überprüft und angepasst werden. Daraus folgende mögliche Konsequenzen müssen im B-Plan-Entwurf beachtet werden.

3. Sondernutzungsfläche Schule/Kindertagesstätte

Neben den oben bereits beschriebenen Änderungen zur Dach- und Fassadengestaltung ergeben sich noch folgende Aspekte:

Für die Fläche von etwa 20.000m² sind nur 3.966m² unversiegelte Freifläche vorgesehen, die dann für die Garten- und Spielfläche der Kita und des Hortes sowie die Hof- und Gartengestaltung der Schule genutzt werden können. Hier ist genauestens darzulegen, inwieweit dies flächenmäßig ausreichend ist und ob gegebenenfalls nachgesteuert werden muss – z. B. über eine westliche Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes oder eine Verkleinerung der versiegelbaren Fläche.

Für die Nutzung von Schule, Kita und Hort sind (außer Behindertenparkplätzen) keinerlei Parkflächen vorgesehen. Es ist utopisch anzunehmen, dass Kinder nie mit dem Auto gebracht oder abgeholt werden. Hierfür sind einige Kurzzeitparkplätze zu schaffen, die dies ermöglichen. So wird es Eltern ermöglicht, auch auf dem Weg von oder zur Arbeit ihre Kinder zu bringen oder zu holen. Zudem ist davon auszugehen, dass der Einzugsbereich sich über Krampnitz hinaus (z. B. Groß Glienicke, Fahrland, Satzkorn, Neu Fahrland…) erstrecken wird, die bedingt durch die weitere Entfernung ebenfalls manchmal auf das Auto angewiesen sein werden.

Auch Mitarbeitende werden nicht immer ohne Auto kommen können, schon allein, da der Wohnort häufig nicht ebenfalls in Krampnitz liegen wird. Hier ist zu prüfen, inwieweit die Entfernung zur nächstgelegenen Tiefgarage zumutbar ist und dort Mitarbeitenden-Stellplätze festgesetzt werden können. Alternativ sind hierfür zumindest einzelne Stellplätze direkt vor Ort einzuplanen.

4. Verkehrsinfrastruktur: Lösung der Verkehrsprobleme oberste Priorität

Momentan ist die verkehrliche Erschließung von Krampnitz und allgemein des gesamten Potsdamer Nordens weiterhin vollkommen ungesichert, auch wenn einige erfreuliche neuere Analysen vorliegen. Bevor zu diesem Bebauungsplan ein Satzungsbeschluss erfolgen kann, sind folgende Untersuchungen/ Ergänzungen zwingend notwendig:

Aus der aktuellen Verkehrswirkungsanalyse ergeben sich zahlreiche Probleme in Bezug auf Wartezeiten und Rückstaulängen. Für diese Analyse muss es zwingend ein Konzept zur Lösung dieser Probleme geben, und zwar für alle untersuchten Knotenpunkte, auch wenn sie außerhalb vom eigentlichen Entwicklungsgebiet Krampnitz liegen (z. B. Jägerstraße, Heerstraße, Kreisverkehr Groß Glienicke, Neu Fahrland …). Dieses Lösungskonzept ist spätestens mit der Planreife zu veröffentlichen.

Darüber hinaus ergibt sich aus diesen teils sehr schlechten Werten die unbedingte verbindliche Klärung für Rettungsverkehre, um angemessene Anfahrtszeiten der nördlichen Ortsteile für Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei zu gewährleisten.

Dabei ist ebenfalls noch vor Planreife dieses Bebauungsplanes ein geeigneter und verbindlich realisierbarer Standort für die nördliche, ständig besetzte Berufsfeuerwehr zu finden. Ohne diesen sind keine angemessenen Rettungsfahrtzeiten mehr realisierbar, insbesondere auch für Ortsteile nördlicher von Krampnitz oder Autobahnabschnitte der A10 im Norden.

Die aktuelle Verkehrswirkungsanalyse vom 02.06.2020 krankt daran, dass lediglich der Analysestand von 2015 genutzt und um die inzwischen geplante Erhöhung der Einwohnerzahl für Krampnitz auf 10.000 Menschen (statt 3.800) ergänzt wurde. Da die Zahlen für die umliegenden Ortsteile und das Stadtgebiet sich weiterhin auf falsche Prognosen von 2015 beziehen ist diese Analyse zwangsläufig um aktuelle statistische Daten zu ergänzen und damit teilweise zu wiederholen. Darauf aufbauend sind erst dann die oben eingeforderten Lösungen zur erarbeiten.

Die sonst utopischen Zahlen ergeben sich beispielsweise sehr anschaulich allein aus der Machbarkeitsstudie für die TRAM von 2015. Hieraus geht hervor, dass dort davon ausgegangen wird, dass Fahrland (ohne die Ortslage Krampnitz) bis 2030 gerade einmal 4.200 Einwohner*innen haben wird. Fahrland hat jedoch bereits 2020 und damit 10 Jahre früher etwa 5.500 Einwohner*innen – etwa ein Drittel mehr und das ein ganzes Jahrzehnt eher. Solcherlei große statistische Fehler können nicht weiter Grundlage für bodenständige Planungen sein, denn dies hat natürlich ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrswirkungsanalyse und mögliche Lösungen, die zwangsweise vor Satzungsbeschlüssen für Bebauungspläne im Entwicklungsgebiet Krampnitz erfolgen müssen.

Die aktuellen verkehrlichen Untersuchungen, die der Auslegung angehangen sind, beziehen sich nur auf den motorisierten Individualverkehr. Da das Verkehrskonzept von Krampnitz jedoch nur integriert mit einem leistungsfähigen ÖPNV sowie einem machbaren Radverkehrskonzept funktioniert, sind auch für diese aktuelle und umsetzbare Untersuchungsstände inkl. verbindlichen Zeithorizonten zu präsentieren, ehe ein Satzungsbeschluss erfolgen kann. Dabei ist insbesondere Wert zu legen auf:

  • den Ausbau der Tram über Krampnitz bis nach Fahrland,
  • den Ausbau des Bahnhofs Marquardt zur Mobilitätsdrehscheibe und dessen ÖPNV-Anbindung an Krampnitz (inkl. einer Expressverbindung),
  • einen durchgängigen, beleuchteten und naturschutzverträglichen separaten Radschnellweg von Krampnitz in die Innenstadt sowie zum Bahnhof Marquardt (Stichwort: Landschaftsschutzgebiet rund um den Fahrländer See) und
  • die geeignete Schnellanbindung des ÖPNVs an Groß Glienicke (Stichwort: durchgängige Busspur).

 

Alle Unterlagen und Infos findet ihr noch bis 17.7. hier auf der Seite der Stadt – JEDER kann sich bis dahin einfach per Mail beteiligen.

Stellungnahme der BI zum 4. Bebauungsplanentwurf Nr. 132 Am Friedhof

Heute endet die 4. Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Am Friedhof, der auf Grund eines Stadtverordnetenbeschluss im März notwendig wurde. Dieser Beschluss ging zurück auf einen Antrag unseres Ortsvorstehers Stefan Matz zur Nutzung von Sonnenenergie. Da die Auslegung nun erneut erfolgt haben natürlich auch wir uns wieder mit den dringlichsten Punkten eingebracht:

Infrastruktur

Der erfreulicher Weise im vergangenen Jahr bereits realisierte Schulweg als beleuchteter Fuß- und Radweg von der Döberitzer Str. zur Rückseite der Regenbogengrundschule ist fehlerhaft gebaut worden und entspricht nicht dem Bebauungsplan. Dieser sieht eine Breite von 3,50m und eine bauliche Trennung von Fußgängern und Radfahrenden vor. Tatsächlich hat der Weg mit Bankette jedoch nur eine Breite von 2,20m und keinerlei bauliche Trennung. Hier ist auf eine satzungskonforme Herstellung zu achten. Der bauausführende Investor ist hierfür in die Pflicht zu nehmen, zumal mit 332.000€ erhebliche Kosten für diesen Schulweg seitens der Stadt eingeplant wurden, die eine ordnungsgemäße Ausführung verlangen. Dabei ist auch die dauerhafte Tragfähigkeit eines ordnungsgemäßen Unterbaus zu überprüfen, die ebenfalls angezweifelt werden kann.

Erhalt von wertbestimmendem gebietsprägendem Baumbestand

Im Bebauungsplan fehlt immer noch eine Festsetzung zum (noch) vorhandenen wertbestimmenden gebietsprägenden Baumbestand im Plangebiet. Dies muss auch im Sinne des Erhalts der im Bebauungsplan genannten klimatischen Ausgleichsfunktion (Sauerstoffproduzent, Staub- und CO2-Filter, Lärmschutz etc.), des Umweltschutzes (Lebensraum für zahlreiche Tierarten), der Erholungsfunktion im Ortsteil sowie der Lebensqualität für die neu hinzuziehenden Bewohner_innen erfolgen. Dass dies notwendig ist, zeigte sich an den seit November 2019 erfolgten bauvorbereitenden Maßnahmen des Investors, dem entgegen vorheriger Schutzversicherungen (auch im Ortsbeirat) nahezu alle Bäume zum Opfer fielen, ohne nochmals gesondert geprüft worden zu sein. Nun gilt es umso mehr, zumindest auf den kommunalen Flächen Altbäume festzusetzen. Dies wird auch in der Begründung bereits angeführt: Innerhalb des Plangebiets befindet sich wertbestimmender, gebietsprägender Baumbestand lediglich auf dem Friedhof, in den Privatgärten und entlang der nördlichen Plangebietsgrenze (Wald). Der Erhalt dieser Bestände ist von wesentlicher Bedeutung für die klimatischen Ausgleichsfunktionen im Plangebiet.“

Aktualität der Umweltgutachten

Die Aktualität der Umweltgutachten, insbesondere zu den seltenen Tierarten wie Fledermäusen, Waldameisen und Zauneidechsen, ist nicht mehr gegeben. Die Gutachten stammen alle aus dem Jahr 2014, mit einer Teilaktualisierung von 2019, die aber nicht ausreichend ist. Gutachten von mehr als 5 Jahren haben vor Gericht erfahrungsgemäß keinen Bestand mehr. Zudem haben sich seitdem die Bedingungen vor Ort tatsächlich zunehmend zugunsten dieser Tiere verändert, wie selbst wir als Laien bei Begehungen zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten feststellen können. Gleichzeitig fanden leider bereits massive bauvorbereitende Maßnahmen durch den Investor statt, deren Auswirkungen auf geschützte Tiere gesondert beurteilt werden müssen. Zudem ist unklar, warum nur Gutachten zu Reptilien, Vögeln, Fledermäusen und Ameisen erfolgt sind, ebenfalls geschützte Amphibien (v.a. zahlreiche unüberhörbare und unübersehbare Frösche) jedoch trotz vorhandener Feuchtbiotope vergessen wurden. Wir fordern daher eine erneute bzw. erstmalige Anfertigung der Umwelt-Gutachten, um die aktuellen Gegebenheiten richtig einschätzen zu können. Dabei muss auch die aktuelle Situation durch die bauvorbereitenden Maßnahmen neu beurteilt werden, die teilweise sogar im Landschaftsschutzgebiet stattfanden.

Pachtgärten und -garagen

Um im schönen Fahrland weiterhin gemeinsam und miteinander vor Ort leben zu können und eine ausgewogene Interessensvertretung aller aktuellen Nutzer_innen des Bebauungsplanareals gewährleisten zu können, fordern wir in einen konstruktiven, lösungsorientierten Dialog mit den bereits vor beschlossenem Bebauungsplan von den kürzlich ausgesprochenen Kündigungen betroffenen Gartenpächter_innen sowie den vorerst noch unbetroffenen Garagenpächter_innen aufzunehmen. Da einige Flächen durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2020 (19/SVV/1302) auf Jahre hinweg als potenzielle Schulersatzfläche gelten und nicht anderweitig bebaut oder verkauft werden dürfen, erschließt sich nicht, warum hier Flächen unnütz brach fallen sollen. Dies sieht auch der aktuelle Bebauungsplan nicht vor, siehe S. 126 in der Begründung: „Bis zur Umsetzung der Planungen des Bebauungsplans kann die aktuelle Gartennutzung, welche auf den privatrechtlichen Vereinbarungen basiert, weiterhin in Anspruch genommen werden. Auch bei Vorhandensein der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Baurecht) für eine Wohnbebauung auf den städtischen Flächen, ist noch kein zeitlicher Rahmen konkretisiert, welche Flächen zeitnah entwickelt und bebaut werden. Bis zur Konkretisierung der Umsetzung der Planungen ist eine Weiternutzung der Flächen als Gärten somit möglich. Die Dauer des Fortbestehens der privatrechtlichen Vereinbarungen wird dann im Einzelfall geprüft.“ Dem ist Folge zu leisten, indem die Stadt einvernehmliche Lösungen mit allen Pächter_innen findet, die eine längst mögliche Nutzung bis zur tatsächlichen Entwicklung ermöglichen. Dabei sind auch mögliche Entschädigungen, Alternativflächen-Angebote oder mögliche Härtefallregelungen mit zu eruieren.